Wie Eintracht Frankfurt mitteilte, hat der Verein heute die Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Vorfällen in Zusammenhang mit dem DFB-Pokalspiel in Magdeburg beantragt, das eigentlich durch das sportgerichtliche Urteil vom 26. September 2016 rechtskräftig abgeschlossen wurde. Die Eintracht begründet ihren Antrag mit der erfolgreichen Identifizierung eines mutmaßlichen Täters, die am Tag nach dem Urteil erfolgte und die nur aufgrund eines Hinweises aus der eigenen Fanszene möglich geworden sei.
Philipp Reschke, der Justitiar der Eintracht Frankfurt Fußball AG, wird mit den Worten zitiert: “Der Ermittlungserfolg, die Umstände, die hierzu führten und die Erkenntnisse, die wir seither gewonnen haben, sind ganz wesentliche Sachverhaltsfaktoren, die in unserem Verfahren durch das Sportgericht noch nicht berücksichtigt werden konnten. Wir haben daher prüfen zu lassen, ob dies nicht ausreichend Grund bietet, zumindest Anpassungen am bisherigen Urteil vorzunehmen.”
Aufgrund der Vorfälle in Magdeburg war Eintracht Frankfurt zu zwei Zuschauerteilausschlüssen und der Einführung von personalisierten Auswärts-Tickets verurteilt worden. Bereits in der Vergangenheit hatten sich Vorstand Axel Hellmann und andere Vereinsvertreter gegen Kollektivstrafen ausgesprochen. Der nun erfolgte Antrag auf Wiederaufnahme birgt Brisanz, da sich die Sportgerichtsbarkeit grundsätzlich schwer damit tut, einmal verhängte Urteile zu revidieren. Zum anderen würde neben der grundsätzlichen Frage, wie Bundesligavereine für Vergehen ihrer Anhängerschaft zur Rechenschaft gezogen werden können, der Zeitpunkt einer Bestrafung relevant. Da die Ergreifung von Straftätern Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist und von Vereinen nicht oder kaum beeinflusst werden kann, möchte Eintracht Frankfurt mit dem Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren wohl nicht zuletzt die Absurdität bestehender Sanktionsmittel deutlich machen.
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