bild_eintracht-frankfurtDer neue Vertrag regelt wie der bisherige Namenslizenzvertrag die Nutzungsrechte der Fußball AG an den vom Verein gehaltenen Marken- und Namensrechten, inklusive aller Logos und Embleme von Eintracht Frankfurt.  Für die Ausweitung der Vermarktungsrechte erhält der Verein eine nach oben angepasste, aber weiterhin erfolgsabhängige Vergütung.

Der neue Marken- und Namenslizenzvertrag wurde am heutigen Tag vom Präsidium des Vereins und vom Vorstand der Fußball AG unterzeichnet, nachdem zuvor die Aufsichtsorgane der beiden Vertragsparteien dem Vertrag zugestimmt hatten. Der neue Vertrag  ersetzt den bisherigen Namenslizenzvertrag aus dem Jahr 2002 vollumfänglich. Er ist zeitlich nicht befristet und tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft.

Heribert Bruchhagen, Vorstandsvorsitzender der Eintracht Frankfurt Fußball AG: „Das Ziel des neuen Vertrages ist es, die optimale Wertschöpfung der Marke Eintracht Frankfurt in allen Bereichen des Profifußballs, insbesondere auch den neuen medialen und digitalen Geschäftsfeldern, sicherzustellen. Deshalb war es erforderlich, die Verwertungsrechte den neuen Verhältnissen anzupassen und die Vermarktungsmöglichkeiten für die Fußball AG auszuweiten. Davon wird die gesamte Eintracht profitieren.“

Peter Fischer, Präsident von Eintracht Frankfurt e.V.: „Der neue Vertrag leistet einen weiteren Beitrag für die immer enger werdende Verzahnung zwischen Verein und AG. Darüber hinaus ist der Verein in höherem Umfang an der wirtschaftlichen Verwertung der Marke Eintracht Frankfurt beteiligt, ohne in Gänze auf eigene Vermarktungsmöglichkeiten zu verzichten.“

Quelle: www.eintracht.de

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