Peter Beuth und die Eintracht-Fans haben unterschiedliche Auffassungen in Sachen Pyrotechnik. Foto: Imago/Jan Huebner

Innenminister Beuth vs. Eintracht-Fans: Hessens Innen- und Sportminister Peter Beuth (CDU) hat sich erneut zu den von ihm geforderten Strafen beim Einsatz von Pyrotechnik geäußert. Im „hr-heimspiel“ forderte er erneut Gefängnisstrafen für die Täter: „Wer rechtswidrig agiert, muss damit rechnen, dass er hart bestraft wird! Es geht um eine echte Gefährdung“, so der Politiker. „Wir sprechen nicht über ein Phänomen, das nur in der Vorstellung der Politik stattfindet.“ Zuvor hatte die Eintracht-Frankfurt-Fanorganisation „Nordwestkurve“ in einem Statement die Forderungen als realitätsfremd bezeichnet: „Vom Status einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat zu kommen, die mit Gefängnis bestraft wird, ist selbst für Beuths Kompetenzstufe absurd, wenn man bedenkt, dass noch vor kurzer Zeit über eine Legalisierung im Sinne eines kontrollierten Gebrauchs diskutiert wurde.“ Die Fanorganisation betonte, dass sich Beuth nur für eine weitere Amtszeit als Minister in Position bringen wolle.

Auszeichnung für Rebic: Große Ehre für Eintracht-Stürmer Ante Rebic. Der 24-Jährige hat wie die gesamte kroatische Nationalmannschaft, die im Sommer bei der WM in Russland Vizeweltmeister wurde, den Fürst-Branimir-Orden mit Halsband erhalten. Beim Orden handelt es sich um eine der höchsten Auszeichnungen Kroatiens und wird an Personen, die das Ansehen und den Ruf Kroatiens auf internationaler Ebene gefördert haben, verliehen.

 

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Eintracht meets Eagles: Pokalsieger trifft NFL-Champion, Frankfurt trifft seine Schwesterstadt, Adler trifft Eagle – die Berührungspunkte zwischen Eintracht Frankfurt und den Philadelphia Eagles sind vielfältig. Das wurde nicht erst seit dem Trainingslager in den USA deutlich. Auf dem Weg zum digitalsten Bundesligisten hatte die Eintracht Norman Vossschulte, Director Fan Experience der Eagles, zu Gast. Vossschulte, der einst im G-Block des Waldstadions die Eintracht anfeuerte, zeigte vor 50 Gästen Wege der Digitalisierung eines Profiteams. Das Ziel ist klar, die Eintracht will in das Engagement in den USA weiter ausbauen und von den Amerikanern lernen. „Dort wollen wir uns mit den führenden und innovativsten Profiteams eng vernetzen“, sagt Eintracht-Vorstandsmitglied Axel Hellmann

 

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41 Kommentare

  1. Was die Pyrotechnik betrifft sage ich schon seit längerer Zeit das sie Personalisiert werden sollte.Scheint aber nach
    Innenminister Beuth nicht zu gehen.
    Mir selbst schwebt eine Idee im Kopf die eventuell machbar wäre aber viel Aufwand braucht.
    Was wäre wenn die Fanorganisation eines jeden Vereins Pyro nur für choreos benutzen würde?
    Zur Kontrolle sollte die Feuerwehr dazu gezogen werden,welche von der Fanorganisation eines jeden Vereines bezahlt würde,also eben eine Kontrollierte Pyro-Choreo.
    Es ist eben nur eine Idee aber ich denke es wäre machbar und würde den Missbrauch ehrheblich einschränken. Vielleicht sollte man es Testen,so wie der VAR getestet wurde.
    Aber wie oben schon geschrieben,es ist nur eine Idee.
    Zur Auszeichnung für Rebic,Herzlichen Glückwunsch Ante und der kroatische Nationalmannschaft ebenso.
    Alles in allen ist der Weg der Eintracht noch lange nicht zu ende.

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  2. Ach der Herr Beuth ?!
    Um Himmels willen jetzt keine politische Diskussionen führen – doch – wer sich noch fragt, warum die sogenannten Volksparteien immer mehr an Ansehen verlieren ? Hier ist eine Antwort ! Sie kümmern sich nicht um Dinge die WIRKLICH wichtig sind.
    1. Ich bin schon etwas gesetzter, betrachte vieles aus der Position mit Lebenserfahrung. Da frag ich mich ernsthaft, was hat Herrn Beuth angetrieben. Er sollte für Hessen als Innenminister wirken und im HESSISCHEN Spitzenverein gab es in den letzten 10 Jahren bei Fußball genau 1 Verletzten und das durch einen Böller aus dem Nürnberger Block ! Über welche „ernsthaften“ Gefahren (im Waldstadion) spricht er ?
    2. Pyro und Ultras gehören nicht zwingend zusammen (Beispiel Pokalspiel in Magdeburg- da hat eben kein Mitglied der Ultras damit geschossen). Pyro ist aber auch ein Ausdruck von Widerstand, gegen Kommerzialisierung, gegen Kollektivstrafen, gegen Willkür von DFB und auch von Sicherheitskräften.
    Die neuesten Veröffentlichungen von „Fußball-leaks“ zeigen doch, wie weit heute schon Funktionäre und Clubeigentümer mit Milliarden auf dem Konto vom ehrlichen Fußball entfernt sind.
    Alles hat Ursach und Wirkung und ich bleibe bei meinem Kredo : Erziehung ! und Lösung von Problemen nur MIT den Fans, alles andere ist Nichts als Aktionismus, Populismus und zum Scheitern verurteilt.
    Sicherlich keine vollständige und auch nicht wissenschaftliche Begründung, doch bestimmt eine Meinung mit sehr viel Lebenserfahrung, auch im Fußball.
    Es gibt wichtigere Themen und Schönere !
    Forza SGE !

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  3. Bin niemand der hier absolut pro Pyro ist, aber da hat Herr Beuth mal ordentlich über das Ziel hinausgeschossen. Dann dürfte es auch keine kontrollierte Pyrotechnik bei Großereignissen wie zB dem DFB -Pokalfinale von Veranstalterseite mehr geben dürfen. Rechts schiesst der DFB seine Fontäne hoch und links wandert jemand in der Kurve mit dem gleichen Ding in den Knast. Das kann es auch nicht sein. Man sollte schon Abstufungen bei der Art machen und nicht alles über einen Kamm scheren. Wir hatten schon Choreos in Frankfurt, da gab es geduldete zur Choreo passende Pyro und alle lobten nachher die tolle Choreo. Also bei dem Thema ist Populismus a la Beuth fehl am Platz. Man muss eine Grenze ziehen, aber alle über einen Kamm scheren und ins Gefängnis stecken kann nicht die Lösung sein.
    Bei dem Thema bringt Dialog mehr als Ausgrenzung, das wird das Problem nämlich nicht lösen ( wie man auch sieht).

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  4. Jawohl,so machen wir das. Der“kleine“Zündler sofort in den Knast und die zahlreichen VORBESTRAFTEN und MEHRFACHTÄTER laufen weiterhin (auch hier in Hessen , Herr Beuth ) frei rum und beziehen noch Hartz 4 als
    Dankeschön. Mich wundert schon seit langem nichts mehr.

    Herzliche Glückwünsche Ante!
    SGE forever

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  5. Die Pyro-„Diskussion“ ist ermüdend und nervend. Alles ist tausend mal gesagt, alle haben immer Recht, keiner respektiert die Meinung des anderen, keiner geht auf den anderen zu, es wird nicht wirklich diskutiert und jeder stellt sich heiliger als der Papst dar und besitzt die alleinige Wahrheit. Meiner Meinung nach geht es keinem der Beteiligten dabei um den Fußball, sondern es sind langweilende Machtspielchen von sich stets in den Vordergrund drängenden Hütern des heiligen Grals. Schlussendlich wird es zur Ohnmacht der Beteiligten und damit zum Nachteil des Fußballs führen, und die Normalo-Fans werden sich abwenden.

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  6. Seh ich wie @7 Pot und melde mich dazu daher nie zu Wort. Es ist derart unerwünscht von der großen Mehrzahl der Verantworlichen, dass man es vielleicht einfach mal stecken lassen sollte und sich auf Anderes im Fußball konzentrieren sollte.

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  7. Pyro gehört nicht ins Stadion und die Zündler ebenso wenig! Hohe Geldstrafen und Lebenslanges Stadionverbot

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  8. Beim Rom Pyro wurde einem Kumpel von mir die Haut angesengt. Nicht schlimm, hätte aber schlimmer ausgehen können. Ein Sani war schnell gefunden und hat gleich was draufgemacht.
    Und ich weiter oben hab ca. 15 Min. durch Rauchschwaden hindurch nur schemenhaft bzw. garnicht das Spiel verfolgen können. Einige wollen halt Stars wie Helene Fischer oder Silvester-Pyro im Stadion sehen. Was interessiert da das Spiel? Am besten Pyro uneingeschränkt erlauben und 90 min. lang die Leute Party machen lassen. Also sich selber feiern und so tun als würde man damit die Eintracht anfeuern. Aber wie drückt man dann seine Abscheu gegen Kommerzialisierung, DFB, UEFA u.a. aus, wenn das legalisiert wäre? Banner, Plakate oder Demos kommen ja dafür nicht in Frage.

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  9. Zum Glück greift hier das HSOG nicht und zum Glück sind alle relevanten Strafvorschriften, wie das StGB, Bundesvorschriften lieber Herr Beuth.
    Aus meiner Sicht Herr Beuth, können Sie hier auf Landesebene keine strafrechtlichen Alleingänge vollziehen.
    Viel Spaß beim Zähneausbeißen und Ärgern.

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  10. Der hessische Innenminister Beuth legt sich Grundlos mit den Fans des größten und Erfolgreichsten hessischen Sportclubs an! Da ist wohl einer seines Postens Müde. Sowas wird sich sicherlich der eine oder andere im Hinterkopf behalten, für mich spielt die CDU zumindest in den kommenden Jahren etwa die gleiche Rolle wie die AFD, einfach unwählbar!

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  11. Der Auftritt von Herrn Beuth war so überflüssig wie ein Kropf. Das hindert mich nicht daran weiterhin die CDU zu wählen. Ich wollte in diesem Forum nicht politisch werden; mein „Vorredner“ braucht jedoch diese Antwort. 🙂

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  12. Hätte ich außer der Deutungshoheit auch noch die diesbezügliche Richtlinienkompetenz würde ich folgende Handhabung eines „kommunizierten, geregelten“ Einsatzes von Pyrotechnik in Versammlungsstätten jederzeit befürworten:

    1. Das Abbrennen von Pyrotechnik in Versammlungsstätten ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.
    2. Das Mitführen bzw. Abbrennen von illegaler Pyrotechnik ist eine Straftat und entsprechend zu verfolgen. Sind insofern Gesetzesänderungen tatsächlich notwendig, was ich einstweilen bezweifle, sind diese entsprechend vorzunehmen.
    3. Genehmigte pyrotechnische Präsentationen können in eigens vorgesehenen feuerpolizeilich freigegebenen und entsprechend gesicherten Blocks je nach den örtlichen Maßgaben und Bedingungen mit einer festzusetzenden moderaten Maximalteilnehmerzahl spätestens 45 Minuten vor Anpfiff bzw. Beginn der Hauptveranstaltung durchgeführt werden. Eine finale Freigabe zur Durchführung der Präsentation erfolgt jeweils nach eingehender Prüfung sämtlicher Voraussetzungen zeitnah vor der Sportveranstaltung. Z.B. kann bei problematischen Wetterlagen wie Tiefdruckinversion, totaler Windstille oder anderen Gefahrenpotentialen (z.B. Aggression durch Problemfans, Randale etc.) auch kurzfristig eine Freigabe unterbleiben.
    4. Die pyrotechnischen Materialien (ausschließlich „Kalte Pyrotechnik“) entsprechen einer behördlich geprüften, gesetzlich definierten Norm und werden durch den Veranstalter kontingentiert gegen eine Teilnahmegebühr ausgegeben, die als Beitrag zur Deckung der Organisationskosten an den Veranstalter geht.
    5. Die Präsentation wird nach den gesetzlichen sowie die durch den Veranstalter vorgegebenen organisatorischen Richtlinien durchgeführt. Entzündliches Material wie große Fahnen, Banner, Deko etc. sind im Rahmen der pyrotechnischen Vorführung grundsätzlich untersagt oder in Ausnahmefällen genehmigungspflichtig. Widerrechtliche Vermummung ist selbstverständlich strafbar. Der Zeitrahmen der Vorführung ist auf höchstens 15 Minuten festzulegen. Alle zur Präsentation erscheinenden Besucher werden auf die unvermeidliche Entstehung von Qualm und dessen mögliche Gesundheitsgefährdungen vor dem Einlass ausdrücklich hingewiesen. Jedem Normalbesucher steht es sodann frei, seinen Platz einzunehmen, um der Vorführung beizuwohnen.
    Sämtliche Brandsätze müssen bis spätestens 30 Minuten vor Anpfiff bzw. Veranstaltungsbeginn abgebrannt sein. Ein spezialisierter Ordnungsdienst hilft ggf. bei der sicheren Entsorgung von Pyro-Resten.
    6. Das ungenehmigte Abbrennen von Brandsätzen außerhalb eines solchen Vorführungsrahmens hat ein unverzügliches ausnahmsloses Verbot von Pyroeinsatz in der Versammlungsstätte zur Folge.

    Das sind übrigens die wesentlichen und relevanten Eckpunkte, auf die sich Vertreter verschiedener Institutionen bei einem Symposium, in das ich am Rande selbst funktionell eingebunden war, weitgehend verständigt haben. Jenseits der hier fixierten roten Linien, ist „kontrollierte“ Zündelei zumindest in Deutschland nicht vorstell- geschweige denn umsetzbar.

    Aber: wer von den Zündelexhibitionisten – ob der ultrafanatische Kommerzfussball-Hater, der ausgebuffte Pyrotechniker, der psychotische Pyromane oder der dumpfbackige bengaloschwenkende Mitläufer – wer würde sich freiwillig auf geregeltes, gesetzeskonformes Gezündel einlassen?
    Allen Beteiligten ist doch wohl klar, dass die einschlägigen Akteure es prinzipiell genauso handhaben wollen wie sie es tun – und ginge es nach dem harten Kern der Rotte, der auf konspirativ-bilaterale Absprachen mit Vereinsvertretern und letztlich widerwillige „Rücksichtnahmen“ ggü. den abgrundtief verachteten „Eventies“ bekanntlich einen Rotz gibt, dann würden regelmäßig noch weitaus infernalischere „Stimmungsfeuer“ abgebrannt.
    Um Sport und Fussball ging es dieser Klientel nie – und daran wird sich auch künftig nichts ändern.

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  13. Wow (im ernst) !

    Nein, ein „Rhein in Flammen“ ist bei diesem Klientel nicht gewünscht. Es muss schon einen Geschmack von EZB-Einweihung oder G20 HH haben.

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  14. Heribert Bruchhagen hat es damals so treffend ausgedrückt: “ Die Lust am Untergang „

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  15. @14 das sind auch alles vernünftige Vorschläge, um das ganze überschaubar und sicher zu machen. Es könnte dann trotzdem noch den einen oder anderen geben, der dagegen verstößt, aber der wäre dann auch hoffentlich fällig.

    PS:Peter Beuth ist übrigens Gladbachfan

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  16. Hat nicht schon HS gesagt: „Pyrotechnik ist die Mutter aller Probleme!“

    Mir gefällt Pyrotechnik sehr gut, aber mich ärgert der Schaden für Verein, Fans (zb Tickets Rom) und Gesundheit. Den Schaden und die Gefahr für Leib und Leben muss man jetzt aber auch nicht künstlich hochlabern. Ich kann gut verstehen und unterstütze auch, dass die Polizei besser ausgestattet sein muss – aber dazu irgend ein populistisches Mittel zu nutzen, ist einfach scheiße. Die Langzeitschäden der Dämpfe kann ich nicht einschätzen, aber ich vermute aufgrund der Zahlen, die man hier und da mal in der Zeitung lesen kann, dass es mehr verletzte Fußballfans durch unachtsame Fahrer von Polizeifahrzeugen als durch Pyrotechnik gibt. Was schließen wir daraus … ?? 😉

    Ich würde mir auch wünschen, dass alle sich zum Projekt „Kalte Pyrotechnik“ an einen Tisch setzen und Nägel mit Köpfen machen. Das sollte doch möglich und in (fast) aller Interesse sein, oder?

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  17. @11
    Ganz so ist es nicht, Bundesgesetze gelten auch in Hessen, wenn es kein Landesgesetz gibt. Im Sprengstoffgesetz des Bundes gibt es zB auch Bußgeldtatbestände die ggf. Anwendung finden könnten, insbesondere wenn man davon ausgeht, dass Menschen gefährdet wurden oder gefährdet hätten können. Wenn die Politik will, dann könnte sie auch durchgreifen. Ob das sinnvoll ist, dem Poblem mit drakonischen Strafen oder srrikter Strafanwendung zu begegnen halte ich für fraglich. Einen Konsens mit den Fans halte ich für zielführender. Wer gegen diesen dann verstößt hat es dann auch nicht anders verdient.

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  18. @23. handkaes:
    Du nennst das Kind für den einfachen Tatbestand des Zündends von nichtexplosiver Pyrotechnik ja bereits beim Namen: Bußgeldtatbestände

    Bußgeldtatbestände oder auch die Ordnungswidrigkeits-Tatbestände bzw. Kataloge wurden mal vor langer Zeit eingeführt, um eben nicht jedes Fehlverhalten zu kriminalisieren und den Betroffenen (wie derjenige im Ordnungswidrigkeitenrecht genannt wird, im Gegensatz zum Strafrecht, wo derjenige dann Beschuldigter genannt wird) mit einer Haftstrafe sanktionieren zu müssen.

    Um hier für das einfache Zündeln, ohne Verletzte oder Sachschäden, eine Haftstrafe aussprechen zu können, müssten Bundesgesetze geändert werden.
    Dazu ist Herr Beuth jedoch ein zu kleines Licht bzw. nicht autorisiert.

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  19. Ohne das jetzt vertiefen zu wollen und zu können, arbeite zwar in der Verwaltung aber in einem ganz anderen Gebiet, gibt es auch zB in dem erwähnten Sprengstoffgesetz Straftatbestände die auch mit Haftstrafe geahndet werden können( §40). Inwieweit das dann Anwendung finden kann, kann ich nicht beurteilen. Ich denke Herr Beuth hat es nicht einfach so rausgehauen wenn er es nicht umsetzen könnte. Zielführend finde ich es auf jeden Fall nicht.

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  20. Es gibt diverse Optionen die Zündelei aufgrund vorliegender Gesetzlage strafrechtlich verfolgen zu lassen. Bereits wenn der Hausherr und Veranstalter entsprechend mitwirkt, ist das kein sonderliches Problem. Trotzdem ist es ein Irrwitz, dass bestimmte Artikel aus dem üblichen Pyro-Arsenal nicht selbstverständlich wie Sprengstoff oder Waffen kategorisiert werden. Was Herr Beuth fordert, ist im Kern absolut überfällig – auch wenn er Gladbachfan ist.

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  21. Nach Art. 72 Abs. 1 und Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG hat der Bund eine konkurrierende Gesetzgebung für das Strafrecht. Von dieser hat der Bund auch Gebrauch gemacht, so dass den Ländern keine entsprechende Kompetenz zukommt. Herr Beuth bzw. das Land Hessen könnte damit kein entsprechendes Landesgesetz erlassen.

    Ausnahmen könnten sich höchstens dort ergeben, wo das entsprechende Gesetz Annex zu einem anderen Landesgesetz mit Landeskompetenz ist – hier sehe ich keinen solchen Fall (insb. ist auch das Sprengstoffgesetz ein Bundesgesetz).

    Allerdings könnte er natürlich verschiedentlich auf Erlass eines entsprechenden Bundesgesetzes hinwirken: rein politisch; u.U. über das Initiativrecht des Bundesrates; zudem hat er ja seinen Vorstoß ja auch auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz gesetzt.

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  22. Alle, die diesen Vorstoß feiern, sei noch einmal vor Augen geführt, welch‘ drastische Strafschärfung Herr Beuth fordert: „Mindestens ein Jahr Haft für denjenigen, der im Stadion Pyrotechnik abbrennt.“ – Das bedeutet also die Qualifizierung als Verbrechen, sprich die Verhängung von einem Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafe!

    Zu einer solchen Bewertung kann man ausgehend von einem einigermaßen liberalen Staats- und Strafrechtsverständnis mMn wirklich nur schwerlich kommen. Zumal er dies ja ohne jede Realisierung der Gefahr fordert.

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  23. @28
    Du hast Recht was den Erlass eines Landesgesetzes angeht, jedoch schließt das ja nicht aus, das bereits bestehende ( Bundes-) Gesetze angewendet werden können. Bundesrecht bricht Landesrecht , bzw. gilt also überall.Die Frage ist, ob bereits ein Gesetz schon Anwendung finden kann auf den Straftatbestand “ Pyrotechnik“. Wenn es dazu noch keine Regelung gibt, dann müsste Herr Beuth in der Tat so vorgehen wie von dir beschrieben.

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  24. @hessecgn
    Ich konnte nicht feststellen, wer hier Herrn Beuth feiert.
    Wenn das betr. Zitat, dessen Quelle ich nicht kenne, korrekt ist, und der Herr Minister eigenmächtig, bereits im Voraus eine bezifferte Strafbemessung propagiert, zeugt das von wenig strategischem Scharfsinn, eher von populistischem Kalkül. Das ist bedauerlich, denn das konsequente Vorgehen gg. hochgefährliches Feuerwerk inmitten vollbesetzter Stadionränge ist – da gibt es nicht den Hauch eines Zweifels – so überfällig wie nur irgendwas. Es ist zu hoffen, dass dieser Anstoß nun von jemandem mit adäquater Cleverness und v.a. dem nötigen Einfluss aufgenommen u. vorangetrieben wird. Schaut man sich an, welche Utensilien während eines Aufenthalts innerhalb z.B. des Signal Iduna Parks Dortmund nach §7 strikt verboten sind, greift man sich nur an den Kopf, wenn man sieht, was dort am letzten Sonnabend wieder abging.
    Aber letztlich ist diese Strafrechtsdebatte hier ebenfalls ein Witz, in Anbetracht des Umstands, dass eine gehörige Anzahl der notorischen Pyrorandalierer aka ‚Eintrachtfans‘ erkennungsdienstlich so gut wie ermittelt ist, längst gibt es eindeutige Kamerabilder und Namen, die den zuständigen Abteilungen selbstverständlich vorliegen.
    Und auch bei der kommenden Heimpartie gg. Olympique ist wieder mit Zündelei zu rechnen – aber wird Eintracht Frankfurt als Hausherr Strafanzeige gegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mithilfe der richtigen Technik schon vor Ort identifizierbare Personen wegen Hausfriedensbruch in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung erstatten?
    Wie üblich ganz sicher nicht. Und weshalb wohl?

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  25. „Wie üblich ganz sicher nicht. Und weshalb wohl

    Na, weil man nicht gegen den 12. Mann vorgeht. Zumal die Pyro-Nummer offensichtlich in den Gremien der SGE einige Fans hat 🙂

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  26. Genau das tun alle Pyromanen und deren offene und heimlichen Supporter, insbesondere aber die sauberen Voyeure – sie gehen gegen den 12. Mann, die Fussballfans und gegen den Verein vor.
    Wer hört nicht schon jetzt den Zündler-Präser lauthals krakeelen, wenn es zu Fanaussperrungen und Geisterspielen oder zu Punktverlusten wg. finaler Spielabbrüche und irgendwann dann zu englischen Zuständen kommt.

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  27. @zizou:
    „Was Herr Beuth fordert, ist im Kern absolut überfällig“ (26) – Das habe ich für den Ausdruck von breiter Zustimmung gehalten, und das obwohl er doch weit über den differenzierten Regelungskatalog von Dir in 14 hinausgeht.

    Dies ist die entsprechende Quelle:
    https://www.hr-inforadio.de/podcast/das-thema/beuth-wer-im-stadion-zuendelt-geht-in-den-knast,podcast-episode36352.html

    Ich stimme zu, dass das zweifelsohne populistisch ist.

    Eine Brandstiftung bzw. eine versuchte Brandstiftung halte ich im Übrigen für abwegig.

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  28. „Genau das tun alle Pyromanen und deren offene und heimlichen Supporter, insbesondere aber die sauberen Voyeure – sie gehen gegen den 12. Mann, die Fussballfans und gegen den Verein vor.“

    Es ist natürlich populistisch und daher unzulässig, die Fans aufgrund ihrer Einstellung zum Thema Pyro in zwei Lager zu spalten. Hier die echten Fans, die Pyro verabscheuen und „sauber“ sind, und dort die Schädlinge, die keine Fans sind aber Brandstifter.
    Hat man in South Carolina damals nicht Jagd gemacht auf C2-Konsumenten?
    Heute genehmigen sich in South Carolina Gesetzeshüter selbst mal ein Bierchen.
    Lass´ doch diesen lächerlichen, konfrontativen, unausgegorenen Ton gegen Anhänger sein, die zu einem speziellen Thema eine andere Meinung haben als du, und beginne pragmatisch und ausgleichend in Kommunikation zu treten. Dann könnten beide Seiten zu einem annehmbaren Kompromiss gelangen.

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  29. Ja, nee, schon klar.
    Erst: „feiern“ jetzt: „breite Zustimmung“… Gesagt und gemeint habe ich: „im Kern“ !
    Das heißt im Klartext: „Zündelei“ in besucherbesetzten Versammlungsstätten mit Brandsätzen wie insb. Bengalos (ungeachtet der produktgemäßen jeweiligen Anteile von Magnesium, Eisenoxid, Schwefel etc.) Leuchtsignalmunition, Böller, Kanonenschläge, Rauchbomben etc. etc. sind nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat zu ahnden. Herrn Beuths Vorstellungen über Strafbemessung ist sein persönliches Ding. Ich überlasse das gerne den zuständigen gesetzgebenden Gremien. Was Herr Beuth in dem Podcast zum Besten gibt, ist bis auf diesen albernen Droh-Duktus von wegen „In den Knast wandern!“ und seine grundsätzliche Ablehnung von legal-geregelten Pyro-Aktionen absolut im Rahmen der menschlichen Vernunft.

    Und meinen Regelungsvorschlag hast du entweder nicht gelesen oder nicht kapiert. Legale Pyro-Shows in Stadien sind nur in Form von genehmigten, entsprechend organisierten Vorführungen mit legaler Pyrotechnik de jure wie de facto realisierbar. Was zugleich heißt: das Mitführen und Abfeuern von nicht zertifizierten, also gesetzwidrigen Brandsätzen ist als Straftat zu verfolgen. Wie Herr Beuth, seine Ministerkollegen und unsere findigen Bundesjuristen das genau regeln wollen, wird man ja hoffentlich dann sehen. Wie gesagt, ich halte eine Novelle der Sprengstoffverordnung für nicht zwingend. Körperverletzung (ggf.), Hausfriedensbruch, Brandstiftung reichen zur Strafverfolgung völlig aus. Und weshalb Brandstiftung als Delikt „abwegig“ sein soll, darfst du beizeiten dann mal explizieren. Vielleicht kennst du ja die Katastrophe von Bradford, falls nicht, einfach mal youtuben. Bemerkenswert ist daran übrigens nicht, dass heute, nach über 30 Jahren, bei erheblich sichereren Stadionplanungen, zumindest in den oberen Ligen, so etwas kaum noch möglich ist – nein, bestürzend ist, wie euphorisch der Fanmob dieses grauenhafte Inferno wie einen Pokalsieg bejubelt. Unfassbar.

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  30. „Und meinen Regelungsvorschlag hast du entweder nicht gelesen oder nicht kapiert.“

    Doch. Gelesen und sogar kapiert. Aber du sicherst dich nach allen Seiten ab. Wie möchtest du denn deine Fahne in den Wind stellen? Konfrontation oder Kommunikation?
    Du stellst hier einen „Regelungsvorschlag“ vor, um direkt dort bei nächster Gelegenheit wieder den Spaltpilz zu geben. Was denn nun?

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  31. Es ist verboten, also gehört es bestraft, wenn man es trotzdem tut…..ich find das jetzt gar nicht so kompliziert. Da man ja meist nicht mit Wunderkerzen hantiert sondern mit 1000°C heißer Pyro, besteht ernsthaft Gefahr für einen selbst und für alle um einen herum (gerne auch mal nach 12 Bier die man schon intus hat). Wenn’s unbedingt rauchen und leuchten muss, dann kann man ja am Waldstadion so nen Goldregen anbringen wie man es sonst bei den Abschlussfeiern von EM, WM oder Olympia sieht. Ich sag nicht, dass es nicht irgendwie cool aussieht aber das ist bei einem Panzer, der über nen Parkplatz fährt und andere Autos unter sich begräbt auch der Fall – sollte man dennoch vermeiden.
    Es würde unserem Land ganz gut zu Gesicht stehen, wenn man sich zumindest bemüht, sich mal wieder an Recht und Ordnung zu halten und nicht jeder die geltenden oder logisch zu schaffende Gesetze frei interpretiert. Natürlich hoffe ich aber auch, dass bei weiteren Vorfällen es nicht wieder Kollektivstrafen gibt, sondern man anhand von Kameras den Täter ausfindig macht und ihn persönlich dafür bestraft.

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  32. 1. Ich bleibe dabei: Die Feststellung, dass jemand eine Position „feiert“, ist eine treffende Zuspitzung dafür, dass jemand einer Position umfänglich zustimmt. Wenn wir schon bei der Haarspalterei à la „Ja, nee, schon klar“ sind (die ich im Übrigen für nicht besonders zielführend halte), muss ich auch darauf hinweisen, dass ich geschrieben habe, dass sein Vorstoß gefeiert wird, und nicht – wie Du mir fälschlicherweise in den Mund gelegt hast – er als Person. „Gesagt und gemeint habe ich: ,im Kern‘!“ – Das halte ich für polemisch, denn „im Kern“ ist nun mal eine wenig aussagekräftige und konturenlose Formulierung.

    2. Zum Thema Brandstiftung: Eine solche setzt nach § 306 StGB voraus, dass das Tatobjekt „in Brand gesetzt“ oder durch „Brandlegung ganz oder teilweise zerstört“ wird. Das Inbrandsetzen ist dabei erfüllt, wenn ein wesentlicher Teil des Tatobjekts (hier wohl des Stadions) derart vom Feuer erfasst ist, dass er aus eigener Kraft (dh ohne Fortwirken des Zündstoffes) weiter brennt (BGHSt 18, 363). Bei der Zerstörung wird als (umstrittene) Mindestanforderung verlangt, dass ein wesentlicher Teil unbrauchbar wird. Bei dem Einsatz von Pyrotechnik wie er mir aus der Bundesliga geläufig ist, kann ich weder die eine noch die andere Tatalternative erkennen. Und natürlich müsste man hierfür die Bauweise des jeweiligen Stadions berücksichtigen.

    Nochmal: Die Brandstiftung ist ein Erfolgsdelikt, das heißt eine bloße Gefährdung für die geschützten Rechtsgüter reicht nicht aus.

    Für die versuchte Brandstiftung bräuchte man einen auf alle Tatmerkmale gerichteten Vorsatz, dh auch einen Vorsatz in Bezug auf das Inbrandsetzen oder das ganz oder teilweise Zerstören. Diesen würde ich ebenfalls nicht annehmen.

    3. Zum Regelungskatalog: Im besagten Podcast spricht sich Herr Beuth meiner Erinnerung nach (vielleicht war es auch in einer anderen Quelle) pauschal in einer Weise auch gegen kalte Pyrotechnik aus, die in ihrer Absolutheit Punkt 4 deines Kataloges entgegenläuft.

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  33. Mir ist egal ob der Innenminister mich kritisiert, solange er das Daytrading auf Forex oder Aktien nicht zusätzlich besteuert oder einschränkt. Ich habe nämlich vor kurzem einen ganz brauchbaren Broker auf https://www.serioes.org/broker/forex/erfahrungen/oanda/ gefunden und kann den nur weiter empfehlen. Ist auch für Tradinganfänger ein leicht verständlicher Broker.

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