Fans„Der Betze brennt“! Vor 20 Jahren (und früher noch) war es nicht ungewöhnlich, dass in den Stadien Pyrotechnik gezündelt wurde. Was von den Kommentatoren manchmal ignoriert, meistens sogar noch positiv dargestellt wurde, ist heute verboten und sorgt für viel Ärger. Die Befürworter der Pyrotechnik haben für die strenge Handhabung des DFB keinerlei Verständnis und erheben sich oft genug über das Verbot des Verbandes. Die Folgen sind klar: Der Ruf der Fangruppen leidet. Hauptverantwortliche sind dabei auch schnell gefunden: Die Ultras der jeweiligen Vereine. Eine kritische Analyse dessen, ob es vermeintlich auch andere Personen sein könnten, die nichts mit den Ultras zu tun haben? Leider Fehlanzeige! Meistens verlaufen die Diskussionen darüber, was man tun könnte, sehr emotional ab. Die Befürworter der Pyrotechnik verweisen darauf, dass man eine Zone erschaffen könne. Hier dürfte dann gezündelt werden und die Gefahr, dass jemand Unbeteiligtes verletzt würde, könnte so komplett minimiert werden. Halt sagen die Gegner! Zu oft wurde schon der kleine Finger gereicht, die ganze Hand aber genommen. Halten sich Einzelpersonen in einem aufgeladenen Derby oder bei einem emotionalen Relegationsspiel wirklich an die Zone? Oder werden nicht doch wieder Grenzen überschritten und Bengalos (oder sogar Böller) auf den Platz geworfen?

Fakt ist – Pyrotechnik im Block ist und wird verboten bleiben. Brennt es in der Kurve, wird letztendlich der Verein bestraft. Oder – wie jetzt schon häufiger geschehen – das Kollektiv. Blöcke werden gesperrt und dem Fan, der friedlich ins Stadion gehen möchte, bleibt der Weg dorthin verwehrt. Hierbei geht der DFB definitiv einen Schritt zu weit. Tausende von Menschen müssen darunter leiden, wenn einzelne Anhänger die Verbote ignorieren und das Stadion (und das Umland) als rechtsfreien Raum betrachten. Eine für alle Seiten befriedigende Lösung konnte allerdings noch nicht gefunden werden. Die Polizei Kaiserslautern möchte nun vor dem ersten Zweitligaheimspiel der Saison auf dem Betzenberg gegen Eintracht Braunschweig mit einer neuen Maßnahme gegen „Pyrotäter“ vorgehen. Sogenannten Straftätern sollen der Führerscheinstelle gemeldet werden, sodass diese die Fahrerlaubnis einziehen können. Die Polizei twitterte auch gleich, wie sie „Straftäter“ definiert: „Sich zu vermummen ist auch eine Straftat, genauso wie das Abbrennen von Pyrotechnik.“ Auch die Polizeidienststelle Hannover drohte im Jahr 2011 ebenfalls mit dieser Maßnahme.

Wieder einmal wird ein Lösungsansatz dargestellt, der auch nicht weiterhelfen wird. Beginnt die Polizei, vermummten Tätern den Führerschein zu entziehen, wird dies zu noch mehr Stress in den Blöcken führen. Natürlich gilt das Vermummungsverbot, also die Unkenntlichmachung der Identität, als Straftat in Deutschland. Bislang aber zeigte sich die Polizei in dieser Hinsicht liberal und ließ dies, solange man nicht auffällig wurde, durchgehen. Fängt sie nun an, hier durchzugreifen, käme es zur Be-, statt zur Entlastung. Dabei beruhigte sich gerade bei den Eintrachtfans in der vergangenen Saison die Lage. Mit Ausnahme des Spiels am 33. Spieltag gegen Hertha BSC Berlin, als das Olympiastadion nicht nur mit Pyrotechnik, sondern auch mit Raketen (bei diesem Thema gibt es wohl keine zwei Meinungen!!), „beglückt“ wurde, gab es wenig Vorfälle. Sollte allerdings die aufgewärmte Strategie der Lauterer Polizei Schule machen und überall umgesetzt werden, droht neues, unnötiges Konfliktpotential. Und einen Gewinner wird es dabei mit großer Sicherheit nicht geben! Stattdessen droht dem ohnehin schon sehr belasteten Verhältnis zwischen Polizei und Fans ein weiterer herber Rückschlag.

Autor Christopher

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21 Kommentare

  1. Ich halte die kollektiv Bestrafung für den richtigen Weg. Immerhin ist ständig die rede von Einzeltätern bzw. nur einer kleinen Gruppen, dann könnte der Rest des Blocks einschreiten und das ganze unterbinden bzw. die Täter der Polizei/Ordnungsdienst übergeben. Aber das passiert nicht, also nehmen die restlichen „nicht Täter“ das ganze billigend in Kauf und sollten dafür auch bestraft werden, indem sie mal ein Spiel nicht im Stadion verfolgen können. Auf dauer machen die das dann auch nicht mit und das Pyroproblem wird innerhalb der fanszene gelöst.

    Auf der anderen Seite könnte man eine Pyrozone eine saison lang ausprobrieren. Wenn nichts bringt, wieder weg damit!

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  2. Finde ich eine gute Idee, es muß einfach mal denen weh tun die sich nicht an Auflagen und Gesetze halten.
    Das man Zuschauer aussperrt die daran unbeteiligt waren kann ich einfach nicht verstehen.
    Was erwartet der DFB? Das ich mich mit Pyrodeppen kloppe???
    Weiter würde ich alle Geldstrafen des DFB auf die Pyrodeppen umlegen…
    Wenn ich mich an die Stimmung @Home gegen Porto oder Qarabaq usw. erinnere, das war einfach nur Gänsehaut.
    Da brauchte man auch kein Pyro…

    Zum Thema Sinn oder Unsinn von Pyro:
    Wenn eine Kreuzung leer ist, darf ich auch nicht bei „Rot“ fahren. Warum? Ist doch kein Mensch/Auto weit und breit in Sicht. Und? Fahren wir bei „Rot“? Nein, ich jedenfalls nicht. Und warum macht man im Stadion was man will???

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  3. Also ich finde Pyro übertrieben geil, da es aber leider auch sehr Gefährlich sein kann weil meistens alkoholisierte Personen damit handtieren….
    Daher hoffe ich es kann mit hilfe von Experten, Polizei, Feuerwehr und DFL kontrolliert Pyrotechnik abgebrannt werden !
    Nach Endspielen gibt es ja auch Feuerwerk überm Stadion da wird man es doch mal hinkriegen vorm Spiel bissi Pyro zu zünden um die Stimmung anzuheizen ohne dabei jemanden zu verletzten.

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  4. In welchem Zusammenhang soll denn bitte das Führen eines Kfz mit „Straftaten“ wie Vermummung oder Pyro stehen?

    Weiß irgendjemand, ob es juristisch überhaupt durchsetzbar ist, willkürlich einen Deliktkatalog zu erstellen, der als Sanktionierung den Verlust der Fahrerlaubnis vorsieht, obwohl die Täter zu Fuß unterwegs sind. Und wieso dürften Leute ohne Lappen weniger hart bestraft bestraft werden als mit; es droht ja nicht nur Entzug der Fahrerlaubnis sondern u.U. ein damit verbundener Verlust des Arbeitsplatzes.

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  5. Juristisch sehe ich da aktuell ein Problem, da ein Entzug immer im Bezug auf den Straßenverkehr stattfindet.
    Sei es Alk/Drogen, Punkte oder Erkrankung (Psyche etc.)
    Hier müßte wohl das Gesetz geändert werden…

    @4
    War die Stimmung in der EL obwohl es kein Pyro gab schlecht? Also was die Stimmung angeht bin ich der Meinung das es gerade bei diesen beiden Spielen einfach keine Steigerung mehr geben kann…

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  6. @6
    Da hast du Recht bei den EL Spielen war die Stimmung auch ohne Pyro nicht zu toppen.

    Aber so kann auch bei nem mittelmäßigen BL Spiel ne EL Stimmung erreicht werden?!?!
    Auswärts bei Bordeaux gabs aber auch Pyro und das war schon geil ^^

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  7. Ziehe meine Aussage unter 6 zurück.
    Juristisch ist das kein Problem. Siehe „Charakterliche Mängel“ erhebliche/wiederholte Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder Strafgesetze…

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  8. @7
    Auch ohne Pyro wäre Bordeaux Hammer gewesen.

    In der BL ist die Stimmung (Abhängig wie die SGE spielt) auch immer Top. In meinen Augen…
    Kann mir nicht vorstellen das ich, wenn ne Fackel leuchtet, lauter schreie…und das geht bestimmt vielen so…
    M.E. wirkt sich Pyro nur in ganz ganz wenigen Fällen auf die Stimmung aus.
    Einzig bei „Flutlicht, Endspielen“ könnte ich mir da ggf. ne Steigerung vorstellen. Bei einem normalen BL Abendspiel eher nicht…

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  9. @6/8 Besten Dank.

    Dann greift also wieder der Populismus der immer auftaucht, wenn es um negative Begleitumstände bei Fußballspielen geht. Ich habe z.B. noch von keinem Steuerhinterzieher gehört, der trotz angerichtetem Millionenschaden für „die Allgemeinheit“ (also erheblichem Verstoß gegen Strafgesetze) seinen Führerschein verloren hätte. Zumal sich in solchen Fällen ja ein klarer charakterlicher Mangel, insbesondere in Bezug auf §1 Straßenverkehrsordnung / gegenseitige Rücksichtnahme, zeigt.

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  10. a – Wie der Mannheimer schon richtig gefragt hat: „Was erwartet der DFB? Das ich mich mit Pyrodeppen kloppe?“
    b – Was heißt Vermummung?
    Was ist im Winter? Wenn einem der Wind direkt ins Gesicht geht? Führerschein weg wegen Kälteschutz?
    Was ist, wenn doch Pyro brennt und ich meine Atemweg schützen will? Führerschein weg wegen Atemschutz?
    c – Der Staat / (Vollstreckungs)Beamte darf seine Identität „vermummen“. Auch wenn er nicht zur „schlagenden“ Truppe gehört. Zum Schutz!
    In dern 70ern und 80ern hätte es der Staat auch am liebsten gehabt, wenn wir nackt gegen die Startbahn oder Atomkraft demonstriert hätten. Und auch da war die Staatsmacht vermummt. Und hat gefilmt! Und fotografiert!
    d – Jeder kann auf den Würfel kommen! Jeder! Und wenn das Ding HD könnte, wüßte absolut jeder wieviele Plomben der andere im Mund hat! Das ist die Wahrheit!

    Jeder kann identifiziert werden – wenn es dann gewünscht wäre. Ist es aber nicht!

    Es geht nicht um die Bestrafung einzelner sondern um die Kontrolle aller!

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  11. @ 2 Kollektivstrafen sind per GG in unserem Land zum Glück noch verboten. Wie kann man bloß der Meinung sein, die Haftbarmachung unbeteiligte sein ein gutes und gerechtes Mittel der Strafverfolgung. Das kann m.M nach nur von jemanden kommen der sich Fußball nur Daheim im Fernsehsessel antut.

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  12. Ich bin absolut gegen Pyro! Ich billige nicht mal Wunderkerzen im Dezember. Was soll das? Was hat das mit Sport zu tun?
    Einfach nur Unsitte, die sich irgendwann eingeschlichen hat.

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  13. Und genau wegen folgendem Beispiel, stellt sich das die Polizei Kaiserslautern etwas zu einfach vor:

    Abbrennen von bengalischen Fackeln im Stadion – Straftat oder Ordnungswidrigkeit
    Strafrecht, Sportrecht

    Bengalische Fackeln gehören für viele Fußballfans ins Stadion. So waren „brennende“ Kurven in den frühen 90er Jahren an der Tagesordnung und fanden auch in den Medien lobende Worte. Nachdem sich die öffentliche Meinung dazu geändert hat kommt es immer wieder zu Strafverfahren in Bezug auf das Abbrennen von Pyrotechnik.

    Im Frühjahr 2013 beschäftigten sich unter anderem die Amtsgerichte Wolfsburg und Germersheim mit der Frage der Strafbarkeit von Pyrotechnik. Vor dem Amtsgericht Wolfsburg gab es außerdem die Besonderheit, dass seitens der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Anklage auf „Schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften“ nach § 330a StGB lautete. Den aus dem Raum Kaiserslautern stammenden sechs Angeklagten wurde vorgeworfen im September 2011 anlässlich der Bundesligabegegnung Wolfsburg-Kaiserslautern bengalische Fackeln abgebrannt zu haben bzw. durch das Halten von Fahnen die Tat erst möglich gemacht zu haben. Nachdem der 1. Hauptverhandlungstermin im Oktober 2012 kurzfristig abgesagt wurde, da kein Gutachten vorlag, wurde dieses Gutachten im Frühjahr 2013 eingeholt. Daraus ergab sich, dass über die Art der Bengalos keinerlei Aussage getroffen werden konnte, da keine Asservate sichergestellt wurde. Es ließ sich somit nicht mehr feststellen, ob es sich um solche aus Deutschland mit CE Kennzeichnung oder solche aus dem Ausland gehandelt hatte. Im Zweifel sei daher auszugehen, dass es sich um Bengalos mit deutscher Zulassung gehandelt habe. Diese seien nach medizinischer Ansicht nicht geeignet eine Gesundheitsgefährdung hervorzurufen. Nachdem mehrere Angeklagte daraufhin um eine Anreise nach Wolfsburg zu umgehen einer Einstellung nach § 153 StPO zugestimmt haben (bei Übernahme der vollen Anwaltskosten durch die Staatskasse), wurden die restlichen beiden Angeklagten freigesprochen. Dabei hat das Gericht aber offen gelassen, ob ggfs. eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz vorliegt.

    In Germersheim hatte die Staatsanwaltschaft Landau gegen einen heranwachsenden Angeklagten zunächst einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Ihm wurde vorgeworfen im März 2012 beim Spiel Stuttgart gegen Kaiserslautern im Gästeblock eine bengalische Fackel gezündet zu haben. Eine daneben in Betracht kommende Straftat wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ließ sich nicht nachweisen. Aufgrund des eingelegten Einspruchs kam es zu einer Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht. Direkt zu Beginn der Verhandlung regte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens ein. Es sei vorliegend gar nicht bewiesen, was der Angeklagte überhaupt abgebrannt hat. Nach dem Grundsatz in dubio pro reo sei davon auszugehen, dass der Angeklagte eine in Deutschland zulässige bengalische Fackel gezündet habe. Das Zünden solcher sei eine bloße Ordnungswidrigkeit. Dabei ging die Verteidigung darauf ein, dass sowohl das Amtsgericht Freiburg als auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken diese Ansicht vertreten. Nachdem das Gericht daraufhin bemerkte, dass gegebenenfalls man auch von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung ausgehen könnte, einigte man sich auf eine Einstellung nach § 153a StPO.

    Es gibt in Deutschland also noch keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich des Abrennens von bengalischen Fackeln. Daher lohnt es sich in jedem Fall einen auf das Thema spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

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  14. Die ganze Diskussion ist doch vollkommen unnötig:

    Wenn es Regeln gibt, halt ich mich an die. Oder versuche sie auf legalem Weg abzuschaffen. Das passiert aber nicht (und erst recht nicht!) wenn man sie vorsätzlich bricht.

    Wenn es der Kurve wirklich um Aufklärung ginge, würde sie mit dem Verein/den Behörden zusammenarbeiten. Tut sie das nicht, darf sie sich nicht über Blocksperren beschweren.

    Ich gehe doch auch nicht in einen Supermarkt, pinkele ins Kühlregal und behaupte, ich dürfte das, weil ich nun mal finde, es würde für eine geile Stimmung im Kühlregal sorgen.

    So wie ich mit dem Betreten des Supermarkts das Hausrecht akzeptiere, akzeptiere ich mit dem Kauf der Eintrittskarte die geltenden Regeln.

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  15. @15: Was das Hausrecht und diesbezügliche Sanktionen angeht, hast Du natürlich vollkommen recht. Hier ist einiges machbar……..die Engländer haben es drastisch durch Abschaffung von Stehplatzbereichen und überteuerten Eintrittspreisen vorgemacht, um nur mal ein Beispiel zu nennen.

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  16. Und so ein Vorschlag kommt von der Polizei in Kaiserslautern? Ich dachte die Dummheit (bedingt durch Inzest) findet man dort nur in der Kurve – anscheinend macht diese Welle aber auch nicht vor den Türen der Behörden halt! Wie kann man nur so eine schwachsinnige Idee haben. Was soll das bitte bringen. Ein Jugendlicher zündet Pyro (er lässt sich auch nicht von der Gefahr des Führerscheinentzugs davon abhalten), wird erwischt, verliert seinen Lappen, kommt dadurch evtl. net mehr zur Arbeit/Ausbildung, verliert seinen Job, konsumiert (noch) mehr Drogen (da keine sinnvolle Beschäftigung) und wird zukünftig vom Steuerzahler finanziert! Klar ist das jetzt ein Extrembeispiel – aber was soll die Strafe bringen? Er wacht auf und unterlässt es zukünftig? Klaro! Er wird noch mehr Hass gegen die Polizei haben und für noch mehr Unruhe außerhalb des Spielfelds sorgen. Des Weiteren wird er für seine Leistung zukünftig vom harten Kern verehrt („Ehre der Gruppe SV“).

    Meinen die echt, dass sich ein Jugendlicher/Erwachsener, der sich in der Fanszene etablieren/profilieren möchte von soetwas aufhalten lässt? Die Gefahr, ein Stadion für mehrer Jahre nicht mehr von innen sehen zu können hält sie davon ja auch nicht ab! Und „Fans“, die regelmäßig Pyro abfackeln, ist doch der Fußball (evtl. auch nur die Action beim Fußball) wesentlich wichtiger als der Führerschein! Sorry, aber Ich verstehe einfach den Sinn solcher Maßnahmen (z.B. auch Besuch der Polizei auf der Arbeit des Täters) nicht!

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  17. Ich finde den Vorschlag gut. So wird der einzelne bestraft und nicht die Masse. Und mal sehen, ob wirklich so wenigen ihr Führerschein was wert ist, wenn sie morgens zur Arbeit müssen. 😉

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  18. Ich kenn noch Waldstadionzeiten da hat fast niemand was gesagt ( ich auch nicht ) wenn man bei einem 4:0 friedlich und im Rahmen ne Leuchtfackel hochgehalten hat. Da war es auch Freude und kein Protest etc. Leider haben es einige dann so übertrieben (Raketen, Böller, Autoreifen etc. ) das es nun logischerweise immer rigeroser geahndet wird. Im Endeffekt sind die jetzigen Pyrobefürworter selber Schuld das es so gekommen ist ( siehe auch Artikel vom Grantler). Das dann im Zweifel alles total verfolgt wird, weil es sehr schwer ist eine Grenze zu ziehen, ist ja nur logisch. Selbst wenn Bengalos erlaubt werden würden, würden trotzdem einige dann darüber hinausgehen weil nur verbotenes cool ist. Der Führerscheinentzug hilft da meines Erachtens aber nicht soviel ,weil dann halt Leute den Stress machen die kein haben. Sehe auch den Zusammenhang da nicht so. Dann dürfte ich auch kein Konto führen oder sonst was.

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  19. Super Denkanstoß und juristisch schn jetzt simpel möglich. Bin dafür – Weil verhaften kann man dir Leute ja nicht, also muss man andere Sanktionen finden. #Isso

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