Der Vorstand der Eintracht Frankfurt Fußball AG hat sich im Rahmen seiner turnusgemäßen Sitzung am heutigen Vormittag intensiv mit dem gestrigen Urteilsspruch des DFB-Bundesgerichts befasst und im Ergebnis beschlossen, das Urteil anzunehmen.

Der Vorstand hat sich bei seiner Entscheidung im Wesentlichen von folgenden Überlegungen leiten lassen:

Für Eintracht Frankfurt stellen Zuschauerausschlüsse nach wie vor kein geeignetes Sanktionsmittel zur Bestrafung des Fehlverhaltens von Anhängern dar. Strafen dieser Art treffen mit ihrer Kollektivwirkung nicht nur überwiegend die falschen, nämlich friedlichen Fans, sondern sie erschweren aufgrund der empfundenen Unverhältnismäßigkeit maßgeblich vor allem die Fanarbeit der Vereine bei den Bemühungen um Konfliktlösungen.

Gleichwohl ist der Grundsatz der Verbandsautonomie eines der höchsten und schützenswertesten Güter, nicht nur im Fußball. In Achtung dieses Guts und aus Respekt vor der Sportgerichtsbarkeit sieht Eintracht Frankfurt vom Betreiben einer weiteren gerichtlichen Klärung der Zulässigkeit von Zuschauerausschlüssen in diesem Fall ab.

Das Urteil des DFB-Bundesgerichts trifft Eintracht Frankfurt hart. Dennoch stellt der Urteilsspruch gegenüber der ersten Instanz eine signifikante Verbesserung für die Anhänger von Eintracht Frankfurt dar und entspricht damit – wenn auch nur teilweise – der Zielsetzung, mit der Eintracht Frankfurt das verbandsgerichtliche Verfahren gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts angestrengt hatte.

Zudem besteht nun rechtzeitig vor dem in zweieinhalb Wochen stattfindenden Heimspiel gegen Bayer Leverkusen rechtliche und organisatorische Klarheit. Eine Verlagerung der gerichtlichen Klärung hätte für Eintracht Frankfurt kaum kalkulierbare wirtschaftliche und planerische Risiken nach sich gezogen.

Quelle: Eintracht Frankfurt

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10 Kommentare

  1. War zu befürchten und muss man wohl auch als die vernünftige Entscheidung ansehen. Im Moment war einfach nicht mehr drin. Ich hoffe nur, man hat vor Gericht klargemacht, dass man im Wiederholungsfall auch nicht mehr vor dem ordentlichen Gericht Halt machen wird. Dann muss sich beim DFB jetzt endlich mal etwas bewegen, anstatt weiterhin dieses völlig untaugliche Mittel der Bestrafung anzuwenden.

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  2. @Rules

    Zumal ich sehr stark bezweifle, dass diese Urteile vor einem ordentlichen Gericht Bestand haben. Das Sportgericht hat ja mehrfach betont, dass Eintracht Frankfurt in vorbildlicher Weise arbeitet und auch nicht für das Fehlverhalten der Fans verantwortlich gemacht werden kann. Das Urteil ist natürlich folgerichtig, da die DFB-Satzung eine Haftbarmachung des Vereins für die Fans vorsieht. Aber sobald ein Verein gegen genau diesen Paragraphen vor Gericht zieht, wird mMn dieses Gericht den DFB anweisen, seine Regeln an der Stelle zu modifizieren, weil dies nicht mit dem deutschen Recht vereinbar ist.

    Wie gesagt, nur mein Urteil in der Sache…

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  3. Vielen Dank!!!
    Nach dem Salzburg-Ticker sieht es so aus, als würden wir führen:

    1:0 Meier (30.)
    2:0 Meier (35.)

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