Jürgen Grabowski (rechts, hier mit Bernd Hölzenbein) zeigte sich von der aktuellen Form der SGE begeistert.
Jürgen Grabowski (rechts, hier mit Bernd Hölzenbein) zeigte sich von der aktuellen Form der SGE begeistert.

Grabowski erfreut über Saisonstart: Eintracht-Legende Jürgen Grabowski hat sich gegenüber der „Bild“ begeistert von der aktuellen Form der SGE gezeigt. „Zehn Punkte nach fünf Spielen, dieser gute Start hat mich überrascht, weil die Mannschaft durch die vielen Neuzugänge schon eine Wundertüte war. Es macht Spaß Eintracht zuzuschauen“, so der Weltmeister von 1974. Ein gesondertes Lob hatte der 72-Jährige für Coach Niko Kovac und Regisseur Marco Fabián parat. Kovac habe die Mannschaft körperlich fit gemacht und wisse wie der Fußball aussehen soll, den er spielen lassen will. Fabián sei einer dieser Spieler, die den Unterschied ausmachen können. Der Mexikaner könne das Spiel lenken und die Mitspieler von ihm profitieren.

Kovac erfreut über Interesse an Chandler: Eintracht-Trainer Niko Kovac hat sich auf der heutigen Pressekonferenz erfreut über das angebliche Interesse des AS Rom an SGE-Verteidiger Timothy Chandler gezeigt. Der Kroate sagte zwar, dass er zum ersten Mal von diesem hören würde, zeigte sich aber erfreut: „Es freut mich, denn es zeigt, dass der Timmy eine gute Vorbereitung absolviert hat und bisher gute Spiele gezeigt hat. Das soll Timmy noch mehr Selbstvertrauen geben.“ Der 44-Jährige betonte jedoch: „Mit den Dingen, die im Winter passieren, beschäftigen wir uns noch nicht.“

Flum hofft auf baldiges Comeback: Johannes Flum, Mittelfeldspieler der SGE, hat gegenüber der „Bild“ angegeben, dass er hart für sein Comeback arbeite. Dennoch stand der 28-Jährige bisher noch nicht im Kader der Hessen. „Das Knie macht mir null Sorgen, aber ein paar Prozent müssen noch her. Ich hätte nie gedacht, dass es so lange dauert“, so der Ex-Freiburger. Trotzdem gab der Mittelfeld-Allrounder an, dass er auf ein baldiges Comeback hofft: „Ich hoffe, dass mich der Trainer bald mal in den Kader beruft.“

Streich mit Respekt vor Meier: Der Trainer vom SC Freiburg, Christian Streich, sieht auf seine improvisierte Defensive im Spiel gegen Eintracht Frankfurt eine Menge Arbeit zukommen und äußerte sich auf der heutigen Pressekonferenz des SCF gleichzeitig positiv über den Frankfurter Fußballgott Alexander Meier. So verlor Streich folgende Worte über Eintrachts Nummer 14: „Er schleicht manchmal auf dem Platz rum und du denkst, er hat sich aufgelöst – aber vier Sekunden später weißt du, dass es nicht so ist, weil er den Ball ins Tor geschossen hat.“ Die Freiburger müssen am Samstag mit Manuel Gulde, Marc-Oliver Kempf und Marc Torrejon verletzungsbedingt auf drei etatmäßige Innenverteidiger verzichten. Ob der vierte im Bunde, Georg Niedermeier auflaufen kann, ist fraglich, da er derzeit mit Rückenschmerzen zu kämpfen hat.

Weiteres Testspiel für die SGE: Die Eintracht nutzt die Zeit während der Länderspielpause für ein weiteres Testspiel. Wie die Hessen heute mitteilten, wird es am Dienstag, dem 4. Oktober, um 18:00 Uhr gegen den Kreisoberligisten KSV Klein-Karben gehen. Das Spiel wurde mit dem Premium-Partner Mainova vereinbart. Ausgetragen wird die Partie auf dem Günter-Reutzel-Sportfeld in Karben. Tickets dafür wird es ausschließlich vor Ort an der Tageskasse geben, der Erlös des Spiels geht komplett an die Jugend des Vereins aus der Wetterau.

Geld-Rückerstattung für Bayern-Tickets: Aufgrund der Sperrung des 40er-Blocks gegen den FC Bayern hat die Eintracht am heutigen Tag über die Rückerstattung des Geldes für die bereits gekauften Eintrittskarten informiert. Alle Dauer- und Tageskarteninhaber haben die Möglichkeit ihr Geld über ein Online-Formular zurückzufordern. Weitere Informationen findet ihr hier.

Harte Strafe für Pyro-Attentäter? Dem identifizierten Eintracht-Fan, der während des Pokalspiels in Magdeburg eine Leuchtspurmunition in Richtung eines andere Blocks geschossen hatte, drohen nach einem Bericht der „Bild“ bis zu zehn Jahre Haft. Der Anhänger war durch Fotos und Videos anderer Fans identifiziert worden.

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16 Kommentare

  1. Keine Frage, dass das Abschießen von Leuchtspurmunition in einen besetzten Block eine Schweinerei ist und auch zweifelsfrei eine Straftat, die bestraft gehört- Aber 10 Jahre Haft?
    Ergibt sich dieses Strafmaß aus der weitergeleiteten DFB Strafe von ca. 100.000€, die von einem 24jährigen natürlich nicht bezahlt werden kann? Wenn ja, dann muss der DFB seinem Strafenkatalog erheblich anpasen..
    Da bekommt man ja für Totschlag geringere Strafzeiten – Irgendwie fehlt mir dann doch die Verhältnismäßigkeit.
    Ich bin grundsätzlich erfreut darüber, dass diese Täter zur Rechenschaft gezogen werden, aber dass der DFB willkürlich Summen festlegen kann, die dann eine Privatperson übernehmen muss, widerspricht meiner Meinung nach der Rechtsstaatlichkeit.
    Aber vielleicht ist das ja auch nur wieder mal dummes Bild-Gerede – Etwas mehr Infos wären nett 🙂

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  2. Denke nicht, dass es speziell darum geht, bis zu zehn Jahren heisst ja nicht, dass es zehn Jahre auch geben muss.Ist ja ein normaler Zivilprozess. Ich denke es richtet sich nach dem Gefährdungspotential . Wenn so eine Rakete ein Kind im Gesicht oder Auge trifft ( muss noch nicht mal ein Kind sein) finde ich das Gefährdungspotential schon hoch, ähnlich jemand der Steine von Autobahnbrücken auf Autos schmeißt ( wohl noch eine Spur heftiger).Da zum Glück nichts passiert ist, wird es wohl bestimmt keine zehn Jahre geben, aber eine Bagatelle ist so etwas nicht. Ich weiss nicht was so jemand antreibt, aber man muss sich nur mal vorstellen so eine Rakete trifft jemand ins Auge, der dadurch erblindet, sein Job verliert etc…
    Was ich auch kritisch sehe ist, dass die Höhe der Bestrafung von der Höhe der Liga wohl abhängig gemacht wird. In der Regionalliga kann ein Verein gar nicht so hohe Kosten umlegen, also wird für die gleiche Tat je nach Liga wohl mit unterschiedlichem Maß gemessen, was den Schadensersatz angeht.

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  3. @bottleofaeppler, wie kommst Du denn auf €100.000,-? Alleine die Ausgleichzahlung an Ingolstadt liegt bereits im 6stelligen Bereich. Dazu kommt der komplette Einnahmenausfall aus dem kommenden DFB-Pokalspiel(sind nur 15.000 Dauerkarteninhaber zugelassen) Die Rückerstattung bzw der Einnahmenausfall aus dem Bayernspiel, das ja ein Topspiel ist, Der Mehraufwand durch die Personalisierten Auswärtstrikots und der Mehraufwand durch die Ordner für Auswärtsfahrten, die die Eintracht in Zukunft stellen muss. Da ist eher ein Schaden von €300.000 – 500.000 entstanden… Und erlich, ich finde es geil wenn der Idiot 10 Jahre Haft bekommt. Ich geh schliesslich ins Stadion um meinen Club zu unterstützen. Leute die ihm Schaden wollen haben dort nichts verloren. Ich kenne einige Leute, die nicht mehr ins Stadion gehen, weil Sie sich wegen solchen Chaoten nicht mehr sicher fühlen (gehen mit Ihren Kindern ins Stadion).

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  4. Er sollte lebenslang Stadionverbot bekommen, Sich auf 5 Jahre innerhalb der Spielzeiten der 1.-3. Liga auf der nächsten Polizeidienststelle einfinden und für die Dauer der Spiele in die Arrestzelle wandern. Da hätte er dann reichlich Zeit nachzudenken…. Der zweite Teil ist leider nur schwer zu realisieren….

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  5. Gefällt mir was Grabowski sagt. Für mich der größte Eintracht Spieler aller Zeiten. Alex ist ihm aber dicht auf den Fersen.
    Tippe einen Sieg für uns: 1:3

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  6. @5 volle Zustimmung. `Würde `Holz` noch mit dazu nehmen.

    mal ne Frage an alle:
    kann mir jemand noch einen anderen kostenlosen Internet-Kanal nennen – außer liveTV?

    >Danke schon mal im Voraus.
    Adlergruß

    Tip: 1:0 für die SGE – Tor Chandler

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  7. @augustinejayjay: Ich dachte ich hätte, in Zusammenhang mit der Ankündigung. dass die Strafen nun umgelegt werden können, gelesen, dass der Täter für bis zu 100000€ haftbar gemacht werden kann. Finde jetzt leider die Quelle nicht mehr. Kann also auch sein, dass ich mich irre.

    @White Eagle: stadium-live.biz – Läuft eigentlich immer ganz gut, Qualität ist aber mies. Ansonsten hab ich letztens diesen Artikel gefunden, http://www.tz.de/sport/fussball/bundesliga-kostenlos-im-live-stream-hd-sehen-star-sports-so-gehts-tz-5610394.html, aber noch nie ausprobiert, da ich mittlerweile Sky Go hab.

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  8. In meinen Augen baut sich da eine zweite Justiz auf. Das Abschießen einer Leuchtrakete im Stadion muss identisch mit einem Abschuss auf der Straße behandelt werden. Es kann nicht sein, dass Leute privat „zerstört“ werden, weil sie scheiße in einem Stadion gebaut haben. Sperrt die Personen aus den Stadien aus, mir egal. Verurteilt sie nach dem Gesetz (versuchte Körperverletzung, whatever) aber jetzt zu übertreiben steht nicht im Verhältnis.

    Gewisse Personenkreise in Deutschland tanzen der Justiz auf der Nase herum, Menschen werden totgeprügelt, Frauen vergewaltigt, schlimme Drogen gedealt und am Ende stehen viele wieder auf freiem Fuß. Das ist lächerlich!

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  9. @jannisSGE.
    Ich bin kein Jurist, aber ich glaube zumindest so passiert es auch., wenn man auf der Gass im Alltag in einer wilden Horde vermummt mit Leuchtspurmunition in eine Gruppe von hunderten friedlich den Tag genießende Menschenmenge schießen würde . Und man dann augenscheinlich dabei absolut gewaltbereit und unbelehrbar bin, und Körperverletzung billigend und gerne in Kauf nehme. Dann wird man wohl als Teil einer kriminellen oder gar terroristischen Vereinigung verurteilt, und dann wird wohl ein mögliches Strafmaß identisch ausfallen.

    Aber wichtiger ist, du sagst vollkommen 100% richtig in deinem letzten Absatz, dass gewisse Personenkreise nach anderen shlimmsten Straftaten immer wieder gleich wieder auf freiem Fuss stehen. Das geht auch gar nicht. Leider gott sei dank bin ich kein Jurist oder Polizist. Aber ich weiß von Bekannten, dass die ebenso darüber frustriert sind, vielleicht mehr als wir uns vorstellen können, da sie täglich davon mitbekommen.

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  10. Anstatt hier mal jemand sich 2 min Zeit nimmt zum recherchieren wird gleich rumgeheult.

    Was hier lt. Medien vorliegt ist ein Fall von Gefährlicher Körperverletzung gem. §224 StGB.

    (1) Wer die Körperverletzung

    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    Somit „drohen“ hier 10 Jahre haft gem. der Anklage und des StGB. Das in so einem Fall sicher nicht die Höchststrafe angewendet wird ist klar. Dennoch gehört der Kerl mind. 6 Monate in den Knast. und @10 Das ist die Rechtslage wenn du jemanden mit Leuchtspurmuniton auf der Strasse beschiesst. Das in dem vorliegenden Fall „blind“ in ein Block geschossen wurde wo wieder besseren Wissens auch Kinder (welche Strafe würdest du fordern wenn jemand dein Bruder/Sohn mit einer Leuchtrakete ins Gesicht geschossen hätte?) hätten stehen können. Und, bevor jemand sagt „is ja nix passiert: Auch der Versuch ist strafbar.

    Und wenn du die gesundheitliche Gefährdung andere billigend hinnimmst egal ob im Stadion, auf der Strasse oder sonst wo dann gehörst du bestraft. Sein Leben war „ruiniert“ in dem Moment wo er sich entschieden hat Leutmunition auf Menschen abzufeuern. Egal ob im Stadion, Sylvester in der Innenstadt oder zuhause vom Balkon.

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  11. Der Qualifikationstatbestand der schweren Körperverletzung ist in § 226 StGB normiert:

    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

    das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,
    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
    ————————————————————————–
    Dazu kommt dann in Tatmehrheit noch der Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.

    Also kann man in diesem Fall nicht wirklich von einem DFB-Diktat sprechen, denn der Gesetzgeber (Legislative) gibt dies den Juristen (Judikative) so vor.

    Das hier aber das Höchstmaß der Aburteilung zur Verwendung kommt, halte ich persönlich eher für ausgeschlossen.
    Bekommen wird der dann eventuell verurteilte Täter aber gewiss etwas.

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  12. Wenn man nur wenige Tage nach Urteilsverkündung den wahrscheinlichen Täter ermittelt hat, könnte doch die vom DFB verhängte Strafe bis zur endgültigen juristischen Klärung des Vorgangs zumindest ausgesetzt werden.

    Der Eintracht entstünde dann kein Schaden, der Support in den entsprechenden Spielen wäre gegeben und der letztendlich verurteilte Täter hätte eine wesentlich niedrigere Summe an der Backe, die ihm nicht bis ans Lebensende alles versauen würde.

    Es bleibt ärgerlich, dass die Eintracht für etwas verurteilt wurde, das von einer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ermittelten Person in einem fremden Stadion begangen wurde.

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