Heinz Müller, der frühere Torhüter von Mainz 05
Heinz Müller, der frühere Torhüter von Mainz 05

Heute fand vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Verhandlung in Sachen Heinz Müller gegen Mainz 05 statt. Wie von vielen Juristen erwartet, hat die Berufungsinstanz das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Mainz aufgehoben. Um 14 Uhr verkündete der Vorsitzende Richter Michael Bernardi die Entscheidung. Ob die Auseinandersetzung damit beendet ist, kann bezweifelt werden, denn zu groß sind die Folgen für das Vertragssystem in der Bundesliga und damit für den Profifußball insgesamt.

Beide Seiten hatten im Vorfeld auf eine – im Arbeitsrecht durchaus übliche – außergerichtliche Einigung verzichtet. Zwar signalisierten sowohl Mainz 05 als auch Müller zu Beginn des heutigen Verhandlungstages Bereitschaft, sich gütlich zu einigen, doch nach einer Verhandlungspause beharrte Mainz-Anwalt Horst Kletke auf einer Entscheidung.

Wir erinnern uns: Heinz Müller, der frühere Torhüter der Rheinhessen, klagte zunächst auf Weiterbeschäftigung, nachdem eine Verlängerung seines auslaufenden Vertrages um ein Jahr per Klausel aufgrund einer Verletzung nicht zustande gekommen war (wir berichteten). Der damalige Mainzer Trainer Thomas Tuchel verbannte den heute 37-Jährigen in das U23-Team und nahm ihm somit die Chance, auf die Anzahl von 23 Bundesligaspiele zu kommen, die für eine Verlängerung des Kontraktes notwendig gewesen wären. Der Wert des Rechtsstreits belief sich inklusive Prämien auf 429.000 Euro. Das Arbeitsgericht Mainz sprach Müller zwar diesen Betrag nicht zu, gab ihm aber insofern Recht, als die Befristung des Vertrages nicht der EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit entspreche. „Auch die Ungewissheit der zukünftigen Leistungsentwicklung im Profisport rechtfertigt nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses,“ begründete die Richterin Ruth Lippa ihre Entscheidung.

Seitdem wird der Ausgang des Verfahrens von Spielern, Beratern und Vereinen mit einer Mischung aus Angst, Sorge und Panik beobachtet, denn eigentlich sind alle Beteiligten mit dem gegenwärtigen Verfahren zufrieden – am meisten profitieren sicherlich die Spieler, die seit dem Bosman-Urteil immer höhere Grundgehälter, Prämien und Handgelder aushandeln konnten. Aber auch den Vereinen bietet das augenblickliche Arbeitsrecht für Profi-Fußballer insofern Rechtssicherheit, als sie die verdienten und mitunter sogar vereinstreuen Recken nicht über die Zeit ihrer sportlichen Belastbarkeit hinaus bezahlen müssen.

Auf diese „Eigenart der Arbeitsleistung“ eines Fußballprofis stellen die Rechtsvertreter von Mainz 05 ab. Ansgar Schwenken, Direktor Fußballangelegenheiten und Fans bei der DFL, äußert sich entsprechend im Kicker: „Ein Spieler ist bis Mitte 30 in der Lage, professionellen Mannschaftssport zu betreiben. Bis dahin hat die körperliche Leistungsfähigkeit derart nachgelassen, dass ein Einsatz als Berufssportler ausscheidet.“ Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Mainz wurde deshalb von einem Großteil der Vereine und Arbeitsrechtler abgelehnt. Eine Unbefristung der Verträge hätte unabsehbare Folgen. So könnte ein Spieler – wie jeder Arbeitnehmer auch – seinen Arbeitsvertrag jederzeit, auch mitten in der Saison kündigen und den Verein ablösefrei wechseln. Der Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV warnte deshalb im Kicker: „Das würde bei den Klubs zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Millionenhöhe führen.“ Seine Gewerkschaft strebt statt dessen einen Tarifvertrag an: „Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt in diesem Fall, die zulässige Befristungsdauer deutlich zu verlängern.“ In diesem Zusammenhang sei die Frage erlaubt, warum die DFL dieser Rechtsunsicherheit nicht schon längst begegnet ist und die Gefahr eines Rechtsstreits eingegangen ist.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz nach der EU-Richtlinie über Teilzeitarbeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um sog. Kettenbefristungen in Zukunft zu vermeiden und um diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, die häufig mit befristeten Verträgen – häufig mit einer Laufzeit von nur einem Jahr – großer Unsicherheit ausgesetzt sind. Mainz 05 und ihre Rechtsvertreter verweisen – im Einklang mit der DFL – auf die Besonderheiten des Sports. Es sei praxisfern anzunehmen, dass ein Profifußballer seinen Beruf wie andere Angestellte bis zum gesetzlichen Rentenalter ausüben könne. Außerdem sei ein Profi mit einem Millionengehalt nicht in dem Maße schützenswert wie „normale“ Arbeitnehmer. DFB-Interimspräsident Rainer Koch hatte das erstinstanzliche Urteil mit den Worten kommentiert: „Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf. Es muss möglich sein, dass sich eine Mannschaft immer wieder neu aufstellt.

Bereits im Vorfeld der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts hatten sich die Befürworter einer Befristung zuversichtlich gezeigt, so der Sportrechts-Anwalt Christoph Schickhardt in Bild: „Bei neuer Faktenbasis kann das Urteil keinen Bestand mehr haben. Sollte es aber anders kommen, können die heutigen Gehälter nicht mehr bezahlt werden.“

Nach dem heutigen Urteil ist aber immer noch keine Rechtssicherheit entstanden, da davon auszugehen ist, dass die endgültige Entscheidung vom Bundesarbeitsgericht oder sogar vom Europäischen Gerichtshof getroffen werden wird. Richter Michael Bernardi hatte bereits vor der Urteilsverkündung deutlich gemacht, dass der Senat eine Revision zulassen werde.

 

- Werbung -

3 Kommentare

  1. Wer will hier eigentlich was erreichen? Was gibt es da im Namen des Volkes zu richten?
    Ein hochbezahlter Bundesligaprofi missbraucht unsere mit unseren Steuern finanzierten vielbeschäftigten Gerichte und unser Rechtssystem, um eine Abfindung in einer Höhe des 10fachen deutschen Durchschnitts-Jahresgehalts einzufordern. Absurd und unmoralisch, dass er seinen befristeten Privelegierten-Profivertrag bis zum Rentenalter ausdehnen will, um Mainz 05 rechtlich unter Druck zu setzen.
    Absurd dass sich alle damit ernsthaft beschäftigen müssen.

    0
    0
  2. Wer achtet eigentlich drauf, ob solch eine Klage überhaupt im weitesten Sinne noch im öffentlichen oder im Spieler- Interesse oder im rechtlichen Interesse ist? Exotische Verträge für Profi-Spieler, die zum Teil pro Jahr das verdienen was wir im Leben verdienen, sollten vorausschauend von DFL und Spielergewerkschaft rechtssicher undcauf deren Kosten gestaltet werden, damit weder Vereine noch Spieler diese missbrauchen können. Mich interessiert es als Normalo-Bürger aber nicht und meine Steuern sollen für andere Zwecke genutzt werden.

    0
    0

Keine Kommentare mehr möglich.

- Werbung -