Das DFB-Sportgericht hatte die Eintracht im Einzelrichterverfahren wegen wiederholten Fehlverhaltens der eigenen Fans an den letzten Spieltagen der vergangenen 2. Liga-Saison zu einem Teilausschluss der Fans, sowie einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde seitens der Eintracht Einspruch eingelegt. Die mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht findet nun am Freitag den 20. Juli statt.

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4 Kommentare

  1. Drei brennende Fragen lasten auf mir:

    1.: Wird man der SGE in diesem Verfahren 2.500 oder 5.000 mehr Zuschauer zugestehen?

    2.: Wird die SGE im Instanzenweg weitergehen?

    3.: Gibt es eine Neuauflage des Gerichts-Tickers? 😉

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  2. AHHH Link geht nicht.

    800 Euro Geldstrafe für Eintracht Trier

    Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Trier im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhängern in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst sowie wegen eines weiteren Falles eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

    Im Meisterschafts-Heimspiel der Regionalliga West gegen die TuS Koblenz am 23. März 2012 wurde in der 2. Minute ein Knallkörper im Zuschauerblock der Koblenzer gezündet. Zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden im Trierer Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer und im Koblenzer Block fünf Bengalische Feuer gezündet. Zudem wurden zwei Leuchtraketen aus dem Block der Gäste auf das Spielfeld geschossen. Die Partie wurde für circa eine Minute unterbrochen. In der 70. Minute zündeten die Koblenzer drei weitere Bengalische Feuer.

    Im Auswärtsspiel beim Wuppertaler SV am 21. April 2012 wurden in der 46. Minute im Trierer Zuschauerblock Rauchpulver und ein Bengalisches Feuer gezündet.

    Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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  3. Es ist doch eh schon relativ klar was rauskommt:
    Genau wie bei Berlin und Köln wird die Eintracht die gleiche Strafe bekommen:

    – Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro und weitere 40.000 Euro für ein gemeinnütziges Projekt
    – 22.500 Karten an eigene Anhänger und maximal 5000 Tickets an Gästefans verkaufen; keine Stehplätze, kein Tagesverkauf

    Ich vermute mal, dass diesem Urteil dann auch zugestimmt werden wird, auch wenn es nach dem Säbelrasseln im Vorfeld nicht konsequent ist.

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