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28.09.2013, Fussball, 1. BL, Eintracht Frankfurt - HSV

Entschädigung für Kevin Trapp steht noch aus

Kaum zu glauben, aber wahr. Eintracht Frankfurt wartet noch immer auf die Entschädigung vom DFB nach dem Unfall von Kevin Trapp bei einem Mercedes-Werbedreh im März 2013. Axel Hellmann bestätige in der Frankfurter Rundschau, dass eine Einigung noch nicht zustande kam. „Wir wundern uns sehr, warum der DFB nicht den Deckel drauf macht.“ Laut Bruchhagen sei bislang lediglich die Zahlung einer „kleinen Teilversicherungssumme“, „andere Punkte“ dagegen seien „noch strittig“. Bei dem bereits überwiesenen Betrag handelt es sich um jene rund 130.000 Euro, die die Eintracht durch den normalen DFB-Versicherungsschutz auch dann erhalten hätte, wenn Trapp sich in einem Spiel oder Training in Obhut des Verbandes für den gleichen Zeitraum verletzt hätte.

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7 Kommentare

Fallback Avatar 1. SGErules 30. Mai 14, 11:26 Uhr

Eine Frechheit, wenn man bedenkt, dass denen beim DFB das Geld nur so aus der Hosentasche quillt. Wahrscheinlich ist bei denen noch nicht geklärt, inwieweit die Versicherungen des Werbepartners bzw. die des DFB (über die o.g. Versicherung hinausgehend) greifen. Immerhin wurde da grob fahrlässig gehandelt bei den Werbeaufnahmen. Könnte sein, dass man sich da gegenseitig den schwarzen Peter zuschiebt.

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Fallback Avatar 2. Lexi 30. Mai 14, 11:47 Uhr

Dass das nach über einem Jahr noch nicht geklärt ist... Respekt DFB!

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Fallback Avatar 3. Man-on-SGE 30. Mai 14, 12:12 Uhr

Alles für den armen DFB und nix für die anderen!!! Das is wieder mal typisch!!!

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Fallback Avatar 4. Libero 30. Mai 14, 13:13 Uhr

Schwache Leistung des vermutlich reichsten Fußballverbandes der Welt!

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Fallback Avatar 5. LUXSGE 30. Mai 14, 13:17 Uhr

Geiz ist geil

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Fallback Avatar 6. null6neun 30. Mai 14, 19:52 Uhr

Haben doch jetzt genug Kohle von RB Leipzig bekommen ! FUSSBALLMAFIA DFB !!!

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Fallback Avatar 7. SGErules 31. Mai 14, 14:31 Uhr

Laut Tagespresse hakt es wohl nicht an der Bereitschaft zur Zhlg einer Entschädigung, sondern einer Zusage zu einer Verpflichtung im Falle evtl vorzeitiger Invalidität. Daher ist noch keine Gesamteinigung zustande gekommen. Allerdings ist der Sachverhalt ja nicht kompliziert. Insofern Einigung oder Klage. Das muss man dann auch durchziehen.

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