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Das DFB-Sportgericht wies den Antrag von Eintracht Frankfurt auf Wiederaufnahme des Verfahrens zurück.

Fußball und die Weisheit der Sportgerichtsbarkeit

Die Hoffnung, dass durch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Pokalspiel in Magdeburg am 21. August 2016 die Blocksperren für die Spiele gegen Bayern München und im Pokal gegen Ingolstadt aufgehoben werden könnten, währte nur wenige Tage. Am Montag lehnte das Sportgericht des DFB den Antrag der SGE mit der Begründung ab, die erfolgreiche Täterermittlung habe man in der mündlichen Verhandlung als unmittelbar bevorstehend und damit bei der Urteilsfindung bereits als unterstellt berücksichtigt. Eintracht Frankfurt wollte eine “vorher nicht bekannte Tatsache” – eben die Ermittlung des Täters – für sich reklamieren, um im Sinne der Rechts- und Verfahrensordnung ein Wiederaufnahmeverfahren in die Wege zu leiten.

Juristisch ist die gestrige Entscheidung des Sportgerichts nachvollziehbar und konsequent, auch wenn Eintracht-Justitiar Philipp Reschke gegenüber dem kicker beteuert, es sei nicht absehbar gewesen, wann die Ermittlungsbehörden erfolgreich sein würden: “Damals war aber nicht klar, dass es innerhalb von 24 oder 48 Stunden erfolgen kann. Es wurde von einer wesentlichen längeren Zeitspanne ausgegangen.” Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die damalige Entscheidung des Sportgerichts auf einem Konsens beruhte, den das Sportgericht, der Kontrollausschuss und Eintracht Frankfurt geschlossen haben, um – aus Sicht der SGE – eine möglicherweise noch härtere Strafe zu vermeiden. Der kicker spekuliert, dass vielleicht ein Zuschauerteilausschluss bei einem dritten Spiel gedroht hätte.

Die Führung der Eintracht stand somit vor der Alternative, dem Richterspruch zuzustimmen, um Schlimmeres zu verhindern, oder die Zustimmung zu verweigern und innerhalb einer Woche Widerspruch einzulegen. Damit hätte man Zeit gewonnen, die Sperren wären erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt worden und der Fall wäre vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt worden. Die Eintracht entschied sich für die erste Alternative mit der Folge, dass das Urteil rechtskräftig wurde und die Blocksperre bereits für das Bayern-Spiel in Kraft trat. Reschke kommentiert die juristischen Folgen lakonisch mit den Worten: “Dass die Blocksperre nun gegen die Bayern erfolgt, ist ein Stückweit dem Zufall geschuldet.”

So schön kann Fankultur sein.
So schön kann Fankultur sein.

Es soll an dieser Stelle nicht bewertet werden, ob die Eintracht gut beraten war, so zu entscheiden. Die Verantwortlichen bei der SGE werden sich ihre Zustimmung zu dem Verfahren reiflich überlegt haben. Interessant ist vielmehr die Frage, ob das Verfahren selbst geeignet ist, rechtsstaatlichen, sport- und sicherheitspolitischen Ansprüchen zu genügen.

Führen wir uns doch noch einmal kurz in Erinnerung, warum das Sportgericht in schöner Regelmäßigkeit Sanktionen gegen die SGE verhängt: Es geht um Verfehlungen einzelner Anhänger oder Gruppen, die gegen die jeweiligen Satzungen, Stadionordnungen und andere Regelungen durch Verwendung von Pyrotechnik, Böller u.ä. verstoßen. Die Vereine werden für ihre (und sogar für fremde) Anhänger zur Rechenschaft gezogen, da ihnen unterstellt wird, sie seien nicht in der Lage, einen geregelten Spiel- und Sportbetrieb zu gewährleisten.

Allerdings haben uns viele Jahre zweifelhafter Sanktionspraxis vor Augen geführt, dass diese Form der Bestrafung nicht zum Ziel führt. Jeder weiß, dass die Verhinderung der Mitnahme von Pyrotechnik und anderer verbotenen Materialien nur zum Preis von unverhältnismäßigen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der Stadionbesucher (Stichwort: Nacktscanner) zu haben wäre. Da dies niemand will und der Aufwand im Übrigen auch zu groß wäre, müssen Vereine, Verbände und alle anderen Beteiligten zu den vorgelagerten Mitteln der Eskalationsverhinderung greifen: Präventionsmaßnahmen, Gespräche mit Fangruppen, Sicherheitskonzepte und vieles mehr. Es steht außer Frage und wird auch von den Sportgerichten immer wieder anerkannt, dass Eintracht Frankfurt diesbezüglich äußerst rührig ist und viele Kanäle nutzt, um Sicherheitslücken zu schließen. Gleichwohl erleben wir immer wieder, dass sich die Anhänger der SGE nicht so verhalten, wie es die Statuten vorsehen, sodass das Sportgericht tätig wird und nach den passenden Sanktionen sucht. Deshalb stellt sich zurecht die Frage, welche Qualität die Entscheidungen haben.

Zunächst sollten wir uns von dem Gedanken verabschieden, dass es sich bei den Äußerungen der Sportgerichte um Rechtsprechung handelt. Das Sportgericht hat mit den bekannten Organen der Rechtspflege nichts zu tun und verlangt auch keine ausgeprägten Rechtskenntnisse ihrer Mitglieder, die man beispielsweise durch ein Jurastudium nachweisen könnte. Grundlage ihrer Entscheidungsfindung sind in der Regel die von der gesellschaftlichen Entwicklung kaum einmal tangierten Satzungen und Ordnungen. Da die Sportgerichte auch selten komplizierte Rechtsfragen zu behandeln haben, finden wir unter ihren Mitgliedern eine Reihe verdienter Verbandsfunktionäre, zum Teil auch ehemalige Bundesligatrainer, die vor allem die Sicherung des Status Quo im Blick haben und bemüht sind, Verfahren ordnungsgemäß zum Abschluss zu bringen. Die vielschichtige und soziologisch erst in Ansätzen erforschte Fankultur mit allen positiven und negativen Entwicklungsformen bleibt der Sportgerichtsbarkeit weitgehend fremd und interessiert sie bei ihrer Urteilsfindung auch nicht weiter. In ihrer Hilflosigkeit gegenüber manchen Formen von Gewalt und unverhältnismäßigem Fan-Support greifen die Funktionäre unter Vorsitz von Hans Eberhard Lorenz zu den altvertrauten, wenngleich zumeist wirkungslosen Sanktionen: Geldstrafen, Zuschauerausschlüssen, Geisterspielen, Punktabzug etc.

Müssen wir uns an Zuschauerteilausschlüsse gewöhnen?
Müssen wir uns an Zuschauerteilausschlüsse gewöhnen?

Am Beispiel von Eintracht Frankfurt lässt sich anschaulich zeigen, wie weltfremd die Sportgerichtsbarkeit ihre Entscheidungen trifft: Ohne dass dem Verein eine Mitschuld an den Verfehlungen unterstellt werden kann, wird die SGE sanktioniert, weil die Täter zu ihren Anhängern gehören. Keiner der Funktionäre geht der Frage nach, warum Fans von Eintracht Frankfurt, des 1.FC Köln oder von Dynamo Dresden sich anders verhalten als die von RB Leipzig, SC Freiburg oder Bayern München. Will man ernsthaft behaupten, das Vereinsleben sei ohne Berücksichtigung gesellschaftlicher Entwicklungen, von Fankultur und regionalen Besonderheiten verständlich? Wie will man den gewöhnlichen Anhänger davon überzeugen, dass die Entscheidungen des Sportgerichts etwas anderes sind als scheinjuristische Sanktionen, die mehr der Handlungsnotwendigkeit und weniger einer gebotenen Sinnhaftigkeit gehorchen?

Hinter verschlossenen Türen werden bedauernswerte Justitiare dazu genötigt, einem faulen Kompromiss zuzustimmen, um Schlimmeres abzuwenden. Statt zusammen mit den Ermittlungsbehörden, den Vereinen und Fangruppierungen den Ursachen für Gewalt und Verstöße nachzugehen, statt mit allen beteiligten Sicherheitskonzepte zu entwickeln, die sowohl rechtstaatlichen als auch sicherheitsrelevanten Grundsätzen entsprechen, und statt die Täterermittlung in den Vordergrund zu stellen, bleibt sich die Sportgerichtsbarkeit treu, ignoriert die gesellschaftliche Wirklichkeit und entfernt sich immer weiter von einer gemeinsamen Lösung zugunsten des Sports.

Selbstverständlich bedeutet diese Kritik an den Gremien des DFB keine Entschuldigung für die Vorgänge von Magdeburg oder andere Verfehlungen aus Fankreisen. Alle Beteiligten müssen ihren Teil dazu beitragen, dass wir solche Bilder wie aus Magdeburg nicht wieder sehen müssen. Wir drehen uns bei den Diskussionen um die Sicherheit in Stadien aber immer im Kreise. Sportfunktionäre, Politiker und viele andere, die glauben, sich populistisch zu Wort melden zu müssen, zeigen gerne mit dem Zeigefinger auf die bösen Krawallmacher. Es sind aber nicht nur die Vereine und die Fangruppierungen in der Verantwortung, ihr Handeln kritisch zu reflektieren, sondern in erster Linie auch der DFB und seine Gremien mit ihrer Spruch- und Sanktionspraxis.

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16 Kommentare

Fallback Avatar 1. 65428-supporter 11. Oktober 16, 15:32 Uhr

Vielen Dank für diesen sehr guten Artikel Ralf, du brings es einfach auf den Punkt. Ohne ECHTEN einen Dialog zwischen ALLEN Beteiligten wird es keine Lösung für dieses Problem geben. Im Gegenteil, wenn der DFB weiter so verfährt, rechne ich eher mit einer Verschärfung der Situation - also nicht nur bei der SGE sondern ganz generell...

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Fallback Avatar 2. dieter 11. Oktober 16, 15:53 Uhr

gut geschrieben.
Somit ist aber auch klar , dass der Begriff "Sportgerichtsbarkeit " an den gesellschaftlichen Tatsachen vorbei denkt und handelt. Es geht einzig und allein um Aktionismus : schaut her wir tun etwas.
Das sind die gleichen Mechanismen , wenn im Nachgang empört auf Ausschreitungen von "sogenannten" autonomen Linken oder Gewalt von Rechten geredet und empört gefordert wird.
Eintracht macht wirklich viel, das Schlüsselwort heißt Erziehung , anders geht es nicht, aber natürlich gepaart mit scharfen Sanktionen gegen die erkannten Einzeltäter.
Da ist DFB und DFL im Denken noch weit hinterher und mit den Skandalen um Beckenbauer, Niersbach usw. wird unterstrichen, dort geht es vorrangig um Posten , Macht und Geld.
Schade , aber das Thema wurde hier auch schon hoch und runter diskutiert.
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Mein Gruß den ehrlichen, sauberen und fairen Anhängern aus dem Block 40 !
Forza SGE !

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Fallback Avatar 3. karl napp 11. Oktober 16, 15:54 Uhr

guter Kommentar, ich frage mich welche Kenntnisse man braucht, um in ein Gremium des DFB berufen zu werden. Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier Posten geschaffen werden, um einigen Seilschaften einen Anteil an der Gelddruckmaschine Fußball zu verschaffen, FIFA lässt grüßen.
Wo stehen die "privaten" Rechtsnormen, auf welchen die Urteile fußen? Oder wird hier komplett aus der Hüfte geschossen?

Auszug aus früherem Kommentar zum gleichen Thema:
Ich bleibe dabei, mit Gerechtigkeit haben die vermeintlichen Urteile der DFB Mafia nichts zu tun, Sippenhaft oder Kollektivstrafen treffen zu 99,9% nicht die Verursacher. Der SGE Fan, der mitgeholfen hat den wahren Täter ausfindig zu machen, steht vielleicht im Block 40 und ist mit dem Ausschluss mitbestraft, prima Gerechtigkeit... Ich habe tiefe Verachtung für diesen Altherrenorden.

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Fallback Avatar 4. babenhaeuseradler 11. Oktober 16, 16:05 Uhr

Auch wenn sich das Sportgericht mit seiner Ablehnungsbegründung an seine Erstentscheidung gebunden sieht,
hat es jedoch verpasst, mit einem milderen Urteil ein positives Zeichen zu setzen. Zugleich wirft es die Frage auf,
ob das Urteil, unter Berücksichtigung der mit hoher Wahrscheinlichkeit umgehend erwarteten Identifizierung des mutmaßlichen Täters nicht zu hart ausfiel. Hier entscheiden Sportrichter, die mitunter an das Ehrengericht eines Taubenzuchtvereins erinnern. Sorry, Fußball ist ein Phänomen, das einen hohen gesellschaftlichen und zugleich
wirtschaftlichen Faktor darstellt. Hier ist in allen Bereichen höchstmögliche Kompetenz gefordert, personell und in Institutionen, möglicherweise auch über den Verbandsbereich hinaus.

Was können die Clubs denn eigentlich im Rahmen ihrer Möglichkeiten realistisch noch zusätzlich leisten, in der Täterermittlung und auch in der Prävention? DFB/DFL fallen eigentlich in erster Linie durch Sanktionierungsmaßnahmen auf.

Nach meiner Erinnerung gab es auch schon Länderspiele mit Vorfällen, die bei Bundesligaspielen das Sportgericht auf den Plan gerufen hätten. Die Hilflosigkeit des DFB ist offensichtlich.

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5. king8 11. Oktober 16, 16:19 Uhr

Dann muss man eben den DFB zum umdenken zwingen. Ich geh als Eintracht Fan in den Köln Block und schmeiss Böller auf Kinder nebenan. Wer ist Schuld? Laut DFB der 1.FC Köln - aber in wahrheit eigentlich ich... Aber warum muss es eigentlich so weit kommen!

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Fallback Avatar 6. karl napp 11. Oktober 16, 16:45 Uhr

http://www.sge4ever.de/nicht-der-rede-wert/

Ist hier ggf. jemand bekannt, was aus den Leuchtraketenangriff bei D98 geworden ist?

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Fallback Avatar 7. 65428-supporter 11. Oktober 16, 16:59 Uhr
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Fallback Avatar 8. Autoschieber 11. Oktober 16, 17:39 Uhr

Guter Artikel aber ich wäre nicht ich wenn ich nicht einzuwerfen hätte.
Was soll die Eintracht (und alle anderen Vereine) bzw. der DFB machen und auf welche Informationen kann zurückgegriffen werden. Es wird der Eintracht bestätigt das sie schon mehr als andere macht - aber wohl auch machen muß. Was ist den mit der grandiosen Überwachungseinrichtung mit der den Nürnbergern beim Relegationsmatch so penetrant gedroht wurde? Was kam da bei der Überwachung raus? Nix!
Was ist in anderen Stadien? Haben die auch so eine High Tech Anlage wie wir und können auch nicht damit umgehen?
Wahr ist - es ist falsch trotz des immensen Aufwands immer und immer wieder die selben/gleichen Strafen auszusprechen, denn was sollen die Vereine bzw. die Eintracht denn noch tun.
Ich bin kein Jurist, aber vielleicht sollte tatsächlich mal einer mit einer Klage gegen den DFB dessen Zuständigkeit oder vielleicht sogar dessen Mitschuld von einem ordentliche Gericht prüfen lassen.
Ich für mich weiß nur eins - mir geht das Ganze "Schubst du mich - schubs ich dich" und "Schxxx DFB" gerufe mittlerweile extrem auf den Sack. Polizei, Kameras, unnötige Fantrennungen, Drohungen, Provokationen und und und.
Ich will nur zum Fussball - und muß doch immer wieder unter den Egos einiger weniger "leiden"

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Fallback Avatar 9. steilpass 11. Oktober 16, 18:57 Uhr

Die Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen. Weil immer noch gezündelt wird, sind die Sanktionen gegen die SGE Unsinn? Wäre danach nicht die Strafverfolgung von Morddelikten Unsinn, weil in der Gesellschaft noch immer gemordet wird?

Ich bezweifle mal, dass es ohne Sanktionen gleichermaßen wenig Pyro in den deutschen Stadien gäbe, wie wir es derzeit erleben. Wäre es deutlich mehr, würde man binnen kurzer Zeit eben doch Ganzkörperscanner einführen. Die ungewollte Personalisierung der Tickets ist wohl kaum das Ende der Fahnenstange, wenn sich im SGE-Umfeld nichts bessert.

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Fallback Avatar 10. SGECharly 11. Oktober 16, 22:25 Uhr

Verstehe nicht warum die Täter als Anhänger der SGE bezeichnet werden. Das sind Gegner des Fussballs und keine Fans oder Änhänger der SGE. Allein schon diese Begriffsgebung impliziert eine Schuld vom Verein. Dem ist aber meiner Meinung nach nicht so. Würde ein Zuschauer im Theater oder im Parlament 'Zündeln' würde der auch nicht als Anhänger des Theaters oder Parlaments bezeichnet werden. Nicht das Schauspielhaus oder das Parlament würden bestraft werden. Sondern der 'Zündler'. Also ich wehre mich gegen den Begriff Anhänger der SGE. Ansonsten ist der Artikel stimmig.

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Fallback Avatar 11. Grantler 12. Oktober 16, 08:34 Uhr

@5.King8
Weil ein Eintracht-Chaot nicht als FC-Chaot geoutet werden will, sondern sich einem Stamm, einer Gang zugehörig fühlen will. Es sind kleine, dumme Kinder die am liebstn noch Cowboy und Indianer spielen würden. Angsthasen die sich in der Bundeswehr die Hosen voll machen würden, und dass ohne Auslandsaufenthalt. Ich rede hier nur von den Zündlern, nicht von denen die sich zum kloppen mit anderen verabreden. Darunter sind ja auch viele Rechtsanwälte und Ärzte etc (zumindest beim FC). Man sieht man kann dieses Problem nicht nur so sehen, als wären nur Asoziale unterwegs.

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Fallback Avatar Der User hat SGE4EVER.de mit mind. 5 € finanziell unterstützt, als es um den großen Relaunch 2024 ging. 12. Pot 12. Oktober 16, 09:31 Uhr

Gut analysiert wie die DFB-Gerichte denken und arbeiten. Der DFB muss sich reformieren, genau wie die Vereine und die Fanvereinigungen. Neue Erkenntnisse über Ursachen und Wirkungen von Präventivarbeit und Strafe müssen aufgenommen werden. Verantwortung muss gemeinsam getragen werden.
Die Rechtsorgane hätten dann einen kompetenten Ansprechpartner aus DFB, Fans und Vereinen, und alle hätten viele starke Verbündete gegen kriminelle sog. "Fans", die nur dem Fußball und der Gesellschaft schaden und oft Menschen gefährden, die nur Spaß am Fussball und ihren Vereinen haben.
Hoch lebe der DFB!
Hoch lebe der Ultra!
Hoch lebe der Normalo-Fan!
Hoch lebe die Eintracht!

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Fallback Avatar Der User hat SGE4EVER.de mit mind. 5 € finanziell unterstützt, als es um den großen Relaunch 2024 ging. 13. Pot 12. Oktober 16, 09:40 Uhr

Ich glaube nicht, dass Ganzkörperscanner oder personalisierte Tickets groß was bringen. Wenn jemand Ärger machen will, dann findet er auch dann noch einen Weg. Es lòst das Problem nicht wirklich.
Selbst auf unseren streng bewachten und kontrollierten Flughäfen gibt es ja immer wieder Sicherheitslecks, durch die Leute mit entsprechender Energie und Planung alles reinschmuggeln können/könnten was sie wollen.

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Fallback Avatar 14. 65428-supporter 12. Oktober 16, 11:39 Uhr

@ autoschieber

Ich gehe mal davon aus, dass du mit deiner Äußerung "mir geht das Ganze „Schubst du mich – schubs ich dich“ und „Schxxx DFB“ gerufe mittlerweile extrem auf den Sack" u.a. mich gemeint hast. Ich sage klipp und klar dass einzig und allein der Dialog und die Kompromißbereitschaft aller Beteiligten das Problem lösen werden. Und da der DFB derjenige war, der einfach ohne Grund alle Gespräche abgebrochen hat bzw wahrscheinlich niemals daran interessiert war ernsthafte Gespräche zu führen, ist dieser in meinen Augen auch hauptverantwortlich dafür, dass die Fronten so verhärtet sind. Und das regt mich halt nun mal dezent auf, vor allem vor dem Hintergrund dass Strafen ausgesprochen werden die a) komplett sinnfrei und nicht zielführend (im Sinne einer langfristigen Problemlösung) sind und b) komplett gegen alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Und wenn ich dann auch noch persönlich betroffen bin, dann lasse ich mich halt nun mal auch zu einer polemischen Parole wie "Scheiß DFB" hinreißen. Diese mag nicht besonders differenziert sein, ist aber der Emotionalität der Situation geschuldet und bringt meine Meinung über den DFB nun mal auf den Punkt...

In diesem Sinne: SCHEIß DFB, EINTRACHT FRANKFURT WIRD SIEGEN !!! ;-)

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Fallback Avatar 15. pittischwan 12. Oktober 16, 12:09 Uhr

Hallo Leute.
Die ganze sache kann doch aussliesslich ( nach meiner Meinung ) nur durch die überprüfung durch ein ordentliches gericht zu einer verständlichen lösung führen. Es erhebt sich weiterhin die frage : Warum ist es bis heute nicht dazu gekommen,daß ein verein, endlich einmal den weg hin zur ordentlichen gerichtsbarkeit besteitet ? Wovor hat die gesamte liga eigentlich angst ? Es gab in der vergangenheit schon des öfteren äusserungen von hochrangigen juristen, das dies erfolgen sollte. Schon im interesse des gesamten fussballs wäre es nunmehr an der zeit dies endlich in angriff zu nehmen. Es ist schon nur noch mit fahrlässiger dummheit (zumindest nach meiner meinung ) ,das dieser weg bisher noch nicht beschritten wurde. Es wäre in meinen augen äusserst interessant die argumentation seitens der SGE hier zu erfahren.

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Fallback Avatar 16. Autoschieber 13. Oktober 16, 14:02 Uhr

Die zwei Säulen der Problemlösung - Dialog und Kompromißbereitschaft.
Die meisten hier (ich eingeschlossen) haben keine Ahnung von den Grundlagen/Grundforderungen und Entwicklungen dieser vom DFB einseitig abgebrochenen Gespräche. Und viele Fragen sich (vielleicht), warum die Vereine die Wahrlosigkeiten und Zufälligkeiten des DFB (fast) klaglos akzeptieren.
Ich hab es schon einmal geschrieben - redet mit den Verantwortlichen der Vereine und dokumentiert es. Macht es öffentlich und diskreditiert den DFB.
Für Fans gibt es mittlerweile bei fast allen? Vereinen juristische Hilfe für alles mögliche durch Vereine wie z.B. der 13. Mann. Warum gibt es niemand, der sich an den DFB traut? Das ist lediglich ein Verein wie jeder andere. Was und wer schütz den DFB? Macht es öffentlich!
Der Herr Supporter hat immer alle möglichen nicht eingehaltenen oder gebeugte oder ignorierte Rechtsgrundlagen griffbereit. Schließt euch zusammen und kämpft für euere Anliegen. Öffentlich! Früher nannte man das den "Marsch durch die Institutionen". Von unten nach oben.

Noch eine Frage im eigenen Interesse - wo kann/könnte man sich den zum aktuellen bzw. abgebrochenen Stand der Dinge zum Thema abgebrochenen Gespräche informieren? Dann könnten die aktuell Blinden vielleicht doch noch zu etwas sehkraft kommen und man würde nicht permanent aneinander vorbeireden.

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