Erneut muss das Konzessionsverfahren für die Online-Sportwetten einen Rückschlag hinnehmen. Durch die dritte Abänderung des Glücksspielstaatsvertrages wurde das Bundesland Hessen mit der Vergabe der Lizenzen der online Buchmacher beauftragt. Jetzt wurde das Verfahren erneut gestoppt, denn laut dem Verwaltungsgericht Darmstadt ist dieses nicht transparent und diskriminierend.

Das Vergabeverfahren bis auf weiteres ausgesetzt

Die online Sportwetten-Anbieter begannen Anfang des Jahres damit, sich für die Sportwetten-Lizenzen zu bewerben. Allerdings ist das Verfahren (erneut) bis auf weiteres durch das Verwaltungsgericht Darmstadt ausgesetzt. Grund für die Empfehlung des VG ist die Klage eines Wettanbieters.

Bei den Sportwetten handelt es sich um ein weites Themenfeld und bereits vor 10 Jahren war die Vergabe der Lizenzen gescheitert. Schleswig-Holstein ging daraufhin seinen eigenen Weg und vergab entsprechende Lizenzen. Viele Jahre beriefen sich die entsprechenden Anbieter eben auf diese, während die eigentliche Regulierung über lange Zeit in Vergessenheit geriet.

Mittlerweile haben sich die online Sportwetten zu einem Milliarden-Markt entwickelt und dort wo ein solch enormes finanzielles Volumen besteht, sind Regeln erforderlich. Doch die deutschen Politiker scheitern schon sehr lange daran, diese rechtssicher zu erlassen.

Aufgrund der erneuten Verzögerungen zeigt sich der deutsche Sportwettenverband verärgert. DSWV-Präsident Mathias Dahms: „Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen. Daran ist besonders ärgerlich, dass es längst Erlaubnisse geben könnte: Das Glücksspielkollegium kann sich seit Wochen nicht einigen, obwohl entscheidungsreife Anträge auf dem Tisch lagen (…). Den Sportwettenanbietern in Deutschland wird abermals der Zugang zu einem regulierten Markt und damit Rechtssicherheit verwehrt.“

Doch Dahms zeigt nicht nur Mitleid mit den Antragsstellern, die Zeit und Energie in das Vergabeverfahren investiert haben, sondern ebenfalls mit den Beschäftigten des hessischen Innenministeriums. Denn diese haben, so Dahms, in den vergangenen Monaten sehr engagiert gearbeitet. Die Hoffnung liege darauf, dass das Vergabeverfahren rasch weiter gehe. Bei dem Ganzen handelt es sich für den DSWV um eine „vermeidbare Situation“, die für alle Seiten als unbefriedigend zu bewerten sei.

Wie ist es dazu gekommen?

Das Bundesland Hessen ist für die Vergabe zuständig, die wiederum für ganz Deutschland erfolgt – bzw. so sollte es sein. Der österreichische Buchmacher Vierklee hat jedoch Klage eingereicht und vom Verwaltungsgericht Darmstadt Recht bekommen. Der Anwalt des Buchmachers meldete sich gegenüber der Zeitung Bild zu Wort. Er erklärte, dass viele der Wettanbieter und so auch sein Mandant im Unterschied zu anderen nicht bereits im Juli 2019 über den eigentlichen Beginn des Konzessionsverfahrens informiert wurden. Dadurch sei ein Wettbewerbsnachteil entstanden und das Verfahren sei nicht transparent. Eben das wurde vom VG Darmstadt bestätigt. Somit ist erneut ein Gerichtsurteil zu Ungunsten der deutschen Glücksspielregulierung gefallen. Von europäischer Seite wurde die deutsche Regulierung regelmäßig von der EU gerügt.

Wie geht es weiter?

Der Fall wird unter dem Aktenzeichen 2L446/20.DA geführt. Obendrein gab es von den Darmstädter Richtern noch eine Empfehlung mit auf den Weg. Die Lizenzierung solle solange ausgesetzt werden, bis das für alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen vorliegen. In Hessen sollen laut der Bild-Zeitung bislang 33 online Sportwettenanbieter einen Antrag gestellt haben. Jeder einzelne der Buchmacher hofft darauf, eine deutsche Lizenz zu erhalten, womit dann die Wettangebote auf sicheren Füssen stehen würden.

Doch jetzt steht fest, dass erneut einige Monate ins Land ziehen werden. Damit bleiben die Bemühungen der Wettanbieter, von denen die Auflagen bezüglich einer Konzession erfüllt wurden, solange fruchtlos bleiben. Damit die Lizenzierung in geordneten Bahnen verläuft, ist es notwendig, eine EU-weite Ausschreibung vorzunehmen.

Hessen wird Beschwerde einlegen

Wieder einmal eine Niederlage bei der Vergabe der online Glücksspiel-Lizenzen. Bereits 2011 entschied man sich für eine Testphase bei den online Sportwetten, doch die Vergabe der Lizenzen wurde gestoppt. Der Grund: Es waren lediglich 20 Konzessionen für die Buchmacher vorgesehen. Damals hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Begrenzung der Lizenzen nicht berechtigt ist. Die Folge war, dass alle privaten Sportwetten-Anbieter geduldet wurden. Zudem wurde die Wettsteuer von 5% erhoben. In Deutschland lagen die Glücksspieleinsätze bei den Sportwetten im vergangenen Jahr bei 9,3 Milliarden Euro, wobei die Corona-Krise und das Verbot von Sportveranstaltungen einen deutlichen Einbruch bei den Einsätzen in diesem Jahr mit sich bringen wird.

Was die weitere Regulierung angeht, so bedeutet das, dass sich die Vertreter der Bundesländer erneut treffen müssen. Eventuell wird das per Videokonferenz aufgrund der Covid-19 Pandemie stattfinden. Doch das Regierungspräsidium will das Urteil nicht auf sich beruhen lassen und will Beschwerde einlegen. Das bedeutet, dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel demnächst ein weiteres Urteil sprechen muss.

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4 Kommentare

  1. Braucht kein Mensch am Besten ganz weg mit dem Mist. Aber da online wird man es wohl nicht verhindern können und somit ist eine vernünftige Regulierung geboten. Und Besteuerung von 5 % ist ja wohl ein Witz…..

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  2. Von mir aus mit Zentralregister, Teilnahme nur bei Verifizierung per Personalausweis und Gesamtdeckelung monatlicher Einzahlung bei doch etwas mehr als 5% Besteuerung. Dann ließe sich darüber reden.

    In der jetzigen Form empfinde ich es schlichtweg als skandalös, dass solche Grauzonen-Angebote offen beworben werden dürfen.

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  3. Ich verstehe nicht, waum die Wettsteuer nicht auf 19% gesetzt wird. Ist ein „Luxusartikel“ und fertig. Ansonsten bin ich zwar aus persönlicher Sicht dagegen, aber immerhin würde es einen florierenden Schwarzmarkt regulieren.

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  4. Schönes Beispiel , wie man ohne die geringste Ahnung , worin die Problematik eigentlich besteht , gleich mal mit großer Klappe lospoltern kann.

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