Liebe FuFA-Mitglieder, liebe Eintrachtfans,
wir möchten Euch gerne noch einmal eindringlich an die Mitgliederversammlung des Gesamtvereins Eintracht Frankfurt e.V. erinnern, die am kommenden Montag, 3. Dezember 2012, ab 19.00 Uhr im Casino der Stadtwerke Frankfurt (Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt am Main) stattfindet.
Es stehen dort wichtige – für die Zukunft von Eintracht Frankfurt enorm bedeutsame – Wahlen und Abstimmungen an. Aus unserer Sicht ist es absolut erforderlich, dass eine große Zahl von Mitgliedern der Fan- und Förderabteilung dort erscheint und das Wahl- und Stimmrecht ausübt. Jedes Mitglied, das zur Versammlung erscheint, kann ein weiteres Mitglied vertreten, sofern er das hier herunterzuladende Vollmachtsformular ausgefüllt und unterschrieben mitbringt.

Die Möglichkeit, über die Mitgliedschaft in der FuFA und damit im Verein Einfluss nehmen zu können, gehört seit der Gründung zu den fundamentalen Hauptzielen bzw. wesentlichen Daseinszwecken der Fan- und Förderabteilung. Niemand kann wohl bestreiten, dass die Fan- und Förderabteilung in den letzten zwölf Jahren sehr nachhaltig den Verein und sein Erscheinungsbild geprägt hat. Die Fan- und Förderabteilung ist ein Garant dafür, dass Interessen und Sichtweisen von Fans auch in den Gremien und insbesondere dem Präsidium erkannt und vertreten werden; auch in der Funktion des Vereins als Mehrheitsaktionär der Eintracht Frankfurt Fußball AG.

Um dies auch in Zukunft sicherstellen zu können, haben wir – unter anderem und insbesondere bei unserer Abteilungsversammlung vom 12.11.2012 – ganz eindringlich alle FuFA-Mitglieder dazu aufgerufen, zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 3. Dezember zu erscheinen. Dort werden mit dem Verwaltungsrat und dem Wahlausschuss die beiden – neben dem Präsidium – wichtigsten Gremien des Vereins neu gewählt. Im Vorfeld – insbesondere bei der Aufstellung der Kandidaten für den Verwaltungsrat – hat es vereinsintern einige Entwicklungen und Auseinandersetzungen gegeben, die wir mit Sorge und teilweise Verärgerung beobachtet haben. Und die uns noch einmal die Notwendigkeit vor Augen führten, uns nicht auf den hohen Mitgliederzahlen der Abteilung „auszuruhen“, sondern auch durch Mobilisierung unserer Mitglieder für eine entsprechende Besetzung der Gremien zu sorgen.

Wir erneuern diesen Aufruf und möchten zu den anstehenden Wahlen und Abstimmungen noch folgendes anmerken:

Wahlen zum Verwaltungsrat

Von den insgesamt neun Kandidaten möchten wir drei nennen, die aus unserer Sicht unbedingt gewählt werden und dem nächsten Verwaltungsrat angehören sollen. Es handelt sich dabei um

1)      Alexander Leip (Mitglied der Fan- und Förderabteilung)

2)      Cyril von Recum (Mitglied der Fußballabteilung)

3)      Dieter Bock (Mitglied der Fußballabteilung)

Wir fordern alle FuFA-Mitglieder auf, diesen dreien bei der Wahl ihre Stimme zu geben.

Wahlausschuss

Der Wahlausschuss hat eine enorme Bedeutung, da er die Besetzung der Gremien und die Kandidaturen für die von der Mitgliederversammlung zu wählenden Ämter maßgeblich bestimmt. So kann als Präsident von Eintracht Frankfurt e.V. nur kandidieren, wer für seine Kandidatur zuvor die Zustimmung von zwei Dritteln des Wahlausschusses hat. Der sodann gewählte Präsident kann nur solche Vizepräsidenten ernennen, die wiederum mit 2/3-Mehrheit vom Wahlausschuss bestätigt werden. Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird maßgeblich vom Wahlausschuss vorbestimmt; schließlich ernennt (nur) der Wahlausschuss neun Kandidaten für die sieben zu wählenden Verwaltungsräte.

Der Wahlausschuss besteht aus elf Mitgliedern, von denen nur sechs durch die Mitgliederversammlung gewählt werden (die restlichen fünf gehören bereits kraft Amtes dem Wahlausschuss an, weil sie anderen Vereinsgremien vorsitzen). Bislang stellt die FuFA drei der sechs von der MV gewählten Mitglieder des Wahlausschusses, und zwar

1)      Joachim Pflug

2)      Andrea Schneider

3)      Stefan Ungänz

Alle drei werden wieder zur Wahl stehen und sollten aus unserer Sicht unbedingt wieder gewählt werden. Daneben streben wir aber eine Erhöhung der Anzahl unserer Mitglieder im Wahlausschuss an, wir werden deshalb weitere Kandidaten nominieren. Da die Kandidaten für den Wahlausschuss aber erst in der Mitgliederversammlung selbst genannt werden, soll und muss an dieser Stelle der Hinweis genügen: Bitte bleibt unbedingt so lange bei der Mitgliederversammlung anwesend, bis die Wahl zum Wahlausschuss stattgefunden habt. Und wählt die Kandidaten, die in der Versammlung vom Vorstand der Fan- und Förderabteilung vorgeschlagen werden!

Es kann nur noch einmal betont werden, wie wichtig der Wahlausschuss für die zukünftige Ausrichtung des Gesamtvereins Eintracht Frankfurt e.V. ist. Nur eine starke Präsenz unserer Abteilung in diesem Gremium kann sicherstellen, dass die Vereinsgremien – welche nicht zuletzt den Einfluss des Vereins als Hauptaktionär der Eintracht Frankfurt Fußball AG ausüben – auch weiterhin mit Leuten besetzt sind, die auch Faninteressen kennen und berücksichtigen und bei fanpolitischen Angelegenheiten mit der Fan- und Förderabteilung zusammen arbeiten.

Satzungsänderungen

Wie Ihr der vor etwa zwei Wochen verschickten Tischvorlage entnehmen konntet, werden am 3. Dezember auch umfangreiche Satzungsänderungen zur Abstimmung stehen. Insbesondere zwei der vorliegenden Änderungsvorschläge haben im Vorfeld für Diskussionen gesorgt. Hierzu erklären wir:

Wir, der Vorstand der Fan- und Förderabteilung, werden allen vorliegenden Satzungsänderungen zustimmen.

Dies gilt auch für die beabsichtigte Einführung einer neuen Form der Mitgliedschaft, nämlich einer bloßen Fördermitgliedschaft (mit niedrigen Beitragssätzen, aber ohne Abteilungszugehörigkeit und infolge dessen ohne Stimm- und Redrecht bei Versammlungen). Diese geplante Fördermitgliedschaft ist keine Bedrohung der Fan- und Förderabteilung oder ihrer politischen Bedeutung, sondern allein der Versuch, das Mitgliederwachstum voranzutreiben und hierdurch auch die finanzielle Basis des Vereins zu stärken. 

Die wesentliche „Zielgruppe“ für die neue Fördermitgliedschaft sind die bisherigen Nichtmitglieder, nicht die bestehenden Mitglieder. Es sollen diejenigen näher an den Verein gebunden werden, die bislang aus finanziellen Gründen und/oder aus Desinteresse an Fan- bzw. Vereinspolitik gar nicht Mitglieder wurden. Wir sind zuversichtlich, dass die allermeisten derjenigen, die bisher in die FuFA eingetreten sind, auch weiterhin vollwertige Mitglieder der Eintracht mit allen demokratischen Mitgliedsrechten bleiben wollen und den Verein auch zukünftig mitprägen werden, statt sich auf eine „nur“ finanzielle Unterstützung zu beschränken. Und dass aus denselben Überlegungen heraus sich auch künftig viele neue Mitglieder lieber für eine „vollwertige“ Mitgliedschaft in der FuFA entscheiden als für eine bloße Fördermitgliedschaft. 

Schließlich stimmen wir auch dem Antrag auf Ergänzung des § 7 der Satzung zu, der lauten soll: „Der Verein und seine Mitglieder bekennen sich zu einer lebendigen und friedfertigen Fankultur und lehnen jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Gewalt sowie die Gefährdung anderer Stadionbesucher, insbesondere durch den Einsatz verbotener Pyrotechnik ab“. Ohne hier auf alle Details der Diskussion zu diesem Punkt eingehen zu können, bleibt festzuhalten: 

Schon die derzeit gültige Fassung der Satzung bestimmt, dass alle Vorschriften des DFB für den Verein und seine Mitglieder „unmittelbar verbindlich“ sind (§ 7 Ziffer 1). Das gilt natürlich und zwangsläufig auch für das Verbot von Pyrotechnik im Stadion. Selbst wenn die entsprechende Satzungsänderung abgelehnt würde, bliebe es dabei, dass das (vollständige) Pyroverbot des DFB für alle Mitglieder „unmittelbar verbindlich“ ist. Insofern handelt es sich bei der Ergänzung nicht um die erstmalige Einführung einer neuen Verhaltensregel für Mitglieder, sondern lediglich um eine Konkretisierung dessen, was insoweit besonders zu betonen ist.

Dabei wird ausdrücklich nicht jeglicher Einsatz von Pyrotechnik thematisiert, sondern der Gesichtspunkt der „Gefährdung anderer Stadionbesucher“ herausgestellt. Nach unserem Verständnis wird damit insbesondere „alles, was die Hand verlässt“, geächtet – namentlich Böller, Leuchtraketen und Bengalfackeln, die noch brennend in den Innenraum geworfen werden. Und zu solchen Auswüchsen, die Dritte (einschließlich der eigenen Fans im selben Block) massiv gefährden, kann es aus unserer Sicht keine zwei Meinungen geben. Wir haben deshalb keine inhaltlichen Bedenken gegen diese Klarstellung in der Satzung.

 

Quelle: Fan- und Förderabteilung von Eintracht Frankfurt

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