HeidelWenn die Judikative mit ihrer Rechtsprechung in den Profifußball einwirkt, hat dies mitunter erhebliche Auswirkungen auf das Transfersystem, die arbeitsrechtliche Situation der Lizenzspieler und damit auf die finanzielle Situation der Vereine. Wer erinnert sich nicht an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 1995, die dazu führte, dass Profifußballer nach Ende ihres Arbeitsvertrages ablösefrei den Verein wechseln können? Nun sorgt ein neues Urteil für erheblichen Wirbel.

Das Arbeitsgericht Mainz gab am 19. März 2015 einer Klage des ehemaligen Torhüters von Mainz 05 Heinz Müller statt (Aktenzeichen 3 Ca 1197/14). Der 36-Jährige hatte gegen die Befristung seines Arbeitskontrakts und auf Weiterbeschäftigung geklagt. Der im Jahre 2011 geschlossene Dreijahresvertrag war zum 30. Juni 2014 ausgelaufen. Aber sind nicht alle Verträge von Profis zeitlich befristet? Eben, und gerade darin liegt die Brisanz der Entscheidung, die – sollte sie rechtskräftig werden – unabsehbare Folgen für Vereine, Spieler und Verbände hätte.

Müller war zu Beginn der Saison 2013/14 von Mainz 05 mitgeteilt worden, dass sein auslaufendes Arbeitspapier nicht verlängert werde. Darin war offenbar eine Klausel enthalten, die eine automatische Verlängerung zur Folge gehabt hätte, wenn der gebürtige Frankfurter eine bestimmte Anzahl an Spielen absolviert hätte. Nachdem der damalige Mainz-Trainer Thomas Tuchel Müller zum Ersatztorhüter degradierte, scheiterte Müllers Berater Klaus Gerster mit dem Versuch, eine Abfindung zu erwirken. „Heinz Müller hatte uns ursprünglich darauf verklagt, dass sein Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird„, sagte Mainz-Manager Christian Heidel in der FAZ.

Das Arbeitsgericht beruft sich auf § 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Diese Bestimmung sieht vor, dass befristete Arbeitsverträge nur unter gewissen Bedingungen zulässig sind. Beispiele hierfür sind z.B. eine Befristung während einer Probezeit oder aufgrund zeitlich begrenzter Projekte. In einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung des Arbeitsgerichts teilte Gerichtssprecherin Ruth Lippa mit: „Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt.“ Da Müller bereits von 2009 bis 2012 bei Mainz 05 unter Vertrag gestanden hatte, war die Höchstbefristungsdauer bereits überschritten. „Einen Sachgrund haben wir auch nicht für gegeben erachtet„, so Lippa weiter. In der Erklärung des Gerichts folgt dann die entscheidende Formulierung, die die Revisionsinstanzen beschäftigen wird:  „Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags.“

Genau diese Aussage des Gerichts ziehen die Vereine in Zweifel. Mainzs Präsident Harald Strutz erklärt laut Spielgel online unmissverständlich: „Sachliche Gründe für eine Befristung sind im Profifußball immanent. Nehmen Sie nur den Bereich der Personalplanung. Wenn wir jeden Spieler mit einem unbefristeten Vertrag ausstatten würden, hätten wir ja 50, 60 Profis im Kader.“ Strutz spielt damit auf die „Branchenüblichkeit“ an und zeigt sich gelassen: „Aus unserer Sicht gibt es eine Vielzahl von Berufungsgründen. Bislang ist dieses Urteil nur die Rechtsauffassung einer einzelnen Richterin, die anderen Entscheidungen in diesem Kontext widerspricht.“ Mainz 05 hatte bereits während der Verhandlung geltend gemacht, mit dem zu diesem Zeitpunkt bereits 34-jährigen Spieler habe aufgrund der Ungewissheit der Leistungserwartung kein unbefristeter Vertrag geschlossen werden können.

Mainz 05 teilte mit, dass es definitiv ein Berufungsverfahren geben werde. Damit ist jetzt das Landesarbeitsgericht – und möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt das Bundesarbeitsgericht- aufgerufen, für Rechtssicherheit zu sorgen.

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40 Kommentare

  1. Machen wir es kurz: dieses Urteil ist meiner Meinung nach für den Profifussball-Bereich (der grade hier bitte wirklich nicht mit der „normalen“ Arbeitswelt gleichzusetzen ist) eine Katastrophe!

    Wie sollen denn die Vereine dann noch langfristig planen, wenn kurzfristige Planungen damit schon quasi ausgeschlossen sind?

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  2. Willkommen in Absurdistan.

    Das könnte ja dann auch bedeuten, das z.B. Rode noch Vertag hatte bei der Eintracht und gar nicht einen neuen Vertag unterschreiben konnte. Na dann wickeln wir doch mal alle Transfers zurück…^^

    was wäre die Welt ohne Juristen…..

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  3. Wir haben in Deutschland echt andere/wichtigere Fragen mit denen sich Gerichte beschäftigen sollten. Da wollte wohl mal wieder jemand querschießen…für solch ein Urteil müsste man der Richterin ein befristetes Arbeitsverbot erteilen können.

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  4. Dachten wir damals vor dem endgültigen Bosman-Urteil auch……. ich befürchte dass da tatsächlich noch einiges nachkommt……..

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  5. Auf der einen Seite ist dieses Urteil natürlich blöd für die Vereine aber ist es nicht auch eine Chance für Vereine wie uns?
    Wenn ein Spieler keinen befristeten Vertrag mehr hat nach den o.g. Kriterien bzw. wenn die Vereine nur noch unbefristete ausstellen würden / müssen, dann wäre doch das Bosman-Urteil nicht mehr wichtig. Ohne ausgelaufenen Vertrag wäre doch jeder Wechsel ablösepflichtig. Der Gedanke kam mir nachdem ich die ersten Artikel dazu gelesen hatte. Gleichzeitig wäre es für die „großen“ Verein schwieriger bzw. müsste genauer überlegt werden ob man den „kleineren“ Vereinen die Talente abwirbt um sie zu testen, oder ob man lieber die Entwicklung abwartet.

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  6. Ich sehe da ein ganz anderes, weitaus größeres Problem: Dann haben die Spitzenvereine eben irgendwann Kader von wegen mir 40 Spielern oder mehr – aber bei den kleineren und kleinen Vereinen spielen dann nur noch die Spieler, die dort keiner wollte…. also dann wird es für Vereine wie auch wir einer sind, es nahezu unmöglich, nochmals gestandene Bundesligaspieler zu bekommen.

    Und damit steigt das Leistungsgefälle der Liga ins Unermessliche…..

    Dann müssen wir es eigentlich fast nur noch über den eigenen Nachwuchs versuchen; und das kann meiner Meinung nach dann auch nicht gut gehen.

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  7. Wenn von deinen 40 Spielern alle die Verträge aussitzen dann läuft das vllt. so aber ich denke, dass viele der Spieler auch spielen wollen und die Vereine werden eben gezwungen sein leistungsbezogene Verträge mit wenig Grundgehalt abzuschließen. Dann musst du eben über Einssatzzeit zu Geld kommen. Das ist dann eben eher bei kleineren Vereinen möglich. Noch dazu kostet jeder Transfer die großen Geld. Mal eben einen Rode würden die Bayern dann eben nicht holen. Bei aller Gefahr, es könnten auch Chancen daraus entstehen.

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  8. Stephan, was ist aber wenn die 25 Spieler zB der Eintracht ihre Verträge aussitzen…man hat doch überhaupt keine Möglichkeit sie von der Payroll zu bekommen. Man kann nicht planen, weil man incht weiß, wer geht, etc. etc….Pensionsrückstellungen kann man dann auch anfangen zu bilden :)))

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  9. Ich sehe weitaus mehr Gefahren als Chancen für die Eintracht wenn so etwas Realität würde.

    Dann würden bald sämtliche Talente (also die, die sich schon ein wenig einen Namen gemacht haben) eben erst gar nicht mehr groß zu Vereinen wie wir einer sind, wechseln, sondern gleich zu den reichen und großen Vereinen gehen.
    Dort bekommen sie gleich mehr Geld und die Vereine haben sie dann (wenn es so kommen sollte) auf ewig sicher (wenn sie es wollten).

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  10. @olga:

    Das ist der nächste Punkt…… dann hat man ggf. das Problem, dass man irgendwann wie Du sagst 25 Spieler zu bezahlen hat, die man eigentlich gar nicht mehr haben will……. das meinte ich ja vorhin mit der langfristigen wie auch der kurzfristigen Planungen….

    Ich hoffe dass Schickhardt da Recht behält; er sagte heute im Radio dass er sich sicher ist, dass dieses Urteil nicht bestätigt werden wird.

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  11. Kann mir auch nicht vorstellen, dass dieses Urteil durchgeht (bin zwar kein Jurist, aber das ist einfach total unlogisch). Es stört mich allerdings, dass über so einen Blödsinn überhaupt zweimal vor Gericht gestritten wird und hierbei wieder Steuergelder auf den Kopf geschlagen werden…

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  12. Man darf ja nicht vergessen, dass ein unbefristeter Vertrag gekündigt werden kann. Da greifen dann zwar auch wieder Gesetze und Bestimmungen aber grundsätzlich ist dies ja möglich. Eventuell mit Abfindungen. Das Urteil an sich ist zwar für Fussballclubs schwierig aber warum sollten die Clubs besser gestellt werden als andere Unternehmen? In der freien Wirtschaft wären die meisten Unternehmen glaube ich auch froh wenn Sie einen Großteil der Angestellten nur mit Zeitverträgen ausstatten könnten.

    Aber zurück zum Fussball. Diese Gefahren bestehen natürlich immer, aber meint ihr wirklich Vereine, gut die Bayern vllt., können sich Etats leisten von 40 + x Spielern? Da würden auch irgendwann Kündigungen ausgesprochen werden und Abfindungen gezahlt werden. Oder er wird billig transferiert um ihn von der Gehaltsliste zu bekommen.

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  13. Man sollte aber nicht vergessen, das es ja hier um eine Art Arbeitsverträge geht. Und Arbeitsverträge sind auf jeden Fall, wie wir alle wissen, in irgendeiner Form kündbar und zwar beidseitig.

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  14. Ich denke auch, dass das Urteil für den Fussball nicht umsetzbar ist. ABER ich sehe genauso viele Vorteile wie Nachteile. Spieler können gehalten werden, die man normalerweise nicht halten kann und absitzen kann auch keiner seinen Vertrag, weil dann wegen arbeitsverweigerung, mangelnde Arbeitseinstellung etc. Abmahnungen und ggfs. Kündigungen erfolgen können. Das sind für mich eher Vorteile. Nachteilig ist natürlich, wie Stephan es schon formuliert hat, dass man eben hauptsächlich über die Talente sich entwickeln muss, weil die großen Spieler schon bei anderen Vereinen im unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und wir uns die Ablösen nicht leisten können. Das kann aber auch eine Chance sein, wenn man eine hervorragende Jugendarbeit hat, was bei uns aber aktuell (noch) nicht der Fall ist. Daher wäre das Urteil für uns eher nachteilig!

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  15. Kündbar ist alles im Leben – nur ist das in den meisten Fällen aber nicht so ganz einfach, wenn das ggf. nur eine Partei möchte….

    Aber momentan bringt es ja noch nicht wirklich etwas, wenn wir uns hier groß die Köpfe drüber heiß debattieren; erstmal muss man abwarten was aus dem Urteil letzten Endes wird.

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  16. @Eintracht-Adler: Rode müsste in diesem Fall auf Wiedereinstellung klagen und das wird er ja kaum machen. Daher können wir den Wechsel nicht einfach rückgängig machen, da diese Arbeitsvertragsregelung erst mit Wirksamkeit des Urteils greift.

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  17. Das Thema ist ja wirklich interessant und diskutabel, aber kann bitte mal einer die Hackfresse vom Heidel da aus dem Bild nehmen? Der nervt 😉

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  18. @totto:
    Ganz ehrlich: Ich kenne keinen Verein in der ersten Liga, der hauptsächlich aus Talenten aus der eigenen Jugend einen schlagkräftigen Kader zusammenstellen könnte.

    Nicht mal bei den Bayern würde das Zur Zeit klappen……

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  19. @ Totto

    schon klar, das war von mir auch nicht so ganz ernst gemeint. Abgesehen davon geht es dabei weniger um das was rode will, sondern der Schaden läge ja bei der Eintracht, weil Rode einen Vertrag unterschrieben hat, obwohl der Vertag bei der Eintracht noch nicht gekündigt wurde. Aber wie gesagt, Absurdistan.

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  20. @eagle: Das kannst du so aber auch nicht sagen. Klar, einen kompletten Kader vielleicht nicht, aber der BVB hat es vor 4-5 Jahren fast komplett mit eigenen Talenten vorgemacht, dass es bedingt gehen kann. Freiburg stellt jedes Jahr den Kader mit fast 2/3 aller Spieler aus eigenen Talenten zusammen. Und ich denke, wenn die Bayern es wollten, würde sie es auch schaffen. Die würden dann eben a la RB Leipzig schon die zukünftigen Superstars im Alter von 14-17 holen, wo es noch keine oder so gut wie keine Arbeitsverträge gibt und diese dann aufbauen. Barcelona macht es ja auch vor. Bis auf wenige Ausnahmen (Suarez z.B.), sind das alles Spieler aus der eigenen Talenteschmiede!

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  21. Hey Stephan,

    „Man darf ja nicht vergessen, dass ein unbefristeter Vertrag gekündigt werden kann. Da greifen dann zwar auch wieder Gesetze und Bestimmungen aber grundsätzlich ist dies ja möglich!“

    Da hängt aber einiges dran… Sozialauswahl etc. etc. Außerdem kann man nur kündigen, wenn dies begründet ist (massives Fehlverhalten oder wirtschaftlich bedingt)….das birgt schon große Risiken (finanziell und auf dem Klageweg – wenn zB Spieler A aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt wird und klagt, dass er drei Kinder hat und SPieler B keines. etc.etc……da können die Vereine gleich mal ihre Rechtsabteilungen verdreifachen).

    Zudem besteht die Gefahr hier nicht mehrheitlich bei den großen sondern bei den Kleinen. Ist jetzt ein anderes Thema, aber im Großen und Ganzen mit ähnlichen Auswirkungen. Wie läuft es denn zB mit einem starren Kündigungsschutz in der Wirtschaft…die großen Unternehmen haben kein Problem damit, da sie jemand im Notfall auch mal durschleppen oder diesen abfinden können….aber wie ist es mit den Kleinen. Bei derartigen Risiken (jemanden nicht mehr loswerden zu können), stellen sie gar nicht erst ein (in guten Zeiten vielleicht, aber in schlechten gewiss nicht). Und so wird es sich hier auch verhalten. Die Gefahr auf dem ein oder anderen unliebsamen Spieler sitzen zu bleiben und ihn bezahlen zu müssen, auch wenn keine Verwendung da ist), birgt für die kleinen/nicht so solventen ein höheres Risiko und so werden sie sich dreimal überlegen ob sie Spieler A oder B einstellen.

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  22. @ Olga

    bis zu 2 jahren können arbeitsverträge immer befristet werden, auch ohne weitere begründung.

    im übrigen finde ich auch den umgekehrten fall bedenklich, nämlich wenn ein spieler seinen Vertag kündigen kann, mal unabhängig von Kündigungsfristen und somit den verein ablösefrei verlassen kann.

    also da hängen 1000 dinge dran, die man glaub ich noch gar nicht alle überblicken kann.

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  23. @Adler,

    „bis zu 2 jahren können arbeitsverträge immer befristet werden, auch ohne weitere begründung.“

    Stimmt, danke!
    VG

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  24. @Olga
    Das stimmt und das ist mir auch alles bewusst. Aber im Gegensatz zur Wirtschaft wird es glaube ich selbst für die Bayern schwer 15-20 Spieler durchzuschleppen. Vor allem bei der Qualität Spieler die die Bayern normalerweise verpflichten.

    Ich stelle mir das, was ich von Vorteil finde, etwa so vor:
    Spieler die sich bei uns entwickeln und starke Leistungen zeigen, müssen aus ihrem Vertrag gekauft werden. Ganz normaler Vorgang. Sie stehen dann halt woanders unter Vertrag und man löst den Vertrag vorher auf. Ablöse hat man damit bekommen. Es wird sich ja durch dieses Urteil nichts am sportlichen Wettbewerb ändern. CL, EL wollen gute Spieler ja spielen. Da es die großen aber nicht schaffen werden alles durch Jugendspieler abzudecken werden Sie einkaufen. Aber eben nicht mehr umsonst. Im Grunde kommt das doch unserer Philosophie der letzten Jahre nahe. Spieler lieber zu halten um sportlich voran zu kommen. Aktuell geben wir sie dann ablösefrei her. Das entfällt.
    Für uns heißt es dann, wie bisher auch Ersatz finden, in Liga 2 oder tiefer, Jugend oder eben gestandene Spieler kaufen.

    Das Hauptproblem wird die Größe des Kaders sein. Um hier entgegen zu steuern würde ich mir dann eine Obergrenze wünschen die vom DFB festgelegt wird. So kommt dann auch schnell Schwung in den Transfermarkt. Ich halte nicht so viel vom amerikanischen System aber der Effekt sollte dann ähnlich sein. Bayern hat die Grenze erreicht, will aber unbedingt Spieler X. Folglich muss ein anderer Spieler gehen. Der aufnehmende Verein hat entweder noch Platz oder Spieler Z dieses Vereins soll / muss gehen. Oder der Transfer scheitert.

    Wie immer gibt vor und Nachteile. Ich will auch mit Sicherheit nicht sagen ich begrüße dieses Urteil. Chancen bietet es aber allemal

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  25. Off-Topic: Wir sollten vllt Marko Marin zurückholen. Anderlecht wird ihn nicht verpflichten und mittlerweile ist er nur noch 3,5 Mio wert und dennoch erst 26. Ich denke Chelsea will ihn von der Gehaltsliste haben und wir bekommen ihn vllt ablösefrei. Ich trau ihm durchaus zu, dass er in gewohnterem Umfeld (Deutschland) nochmal zu alter Stärke aus gladbacher und bremer Zeiten zurückfinden kann und dann wäre er eine 100%-tige Verstärkung für uns. Selbst 1,5 Mio ablöse wären, wenn Marin sich auf unsere Gehaltsstufe begibt, kein großes Risiko, wenn man bedenkt, dass ein Medo 1,5 Mio gekostet hat und auch Piazon 0,8 Mio LEIHGEBÜHR gekostet hat. Falls er einschlägt ist er schnell wieder 5-7 Mio Wert.

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  26. @29
    Das hab ich vorhin beim lesen des Marin Artikels auch gedacht. Kann links, rechts und in der Mitte spielen. Ablösefrei fände ich den Transfer interessant. Allerdings würde mich auch interessieren warum er in Anderlecht nicht spielt. So stark sollten die eigentlich auch nicht sein.

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  27. Warum wird so viel Wirbel um das thema gemacht?
    1. Es noch gar nicht rechtskräftig
    2. Wird es in Berufung oder Revision gehen und dort
    wird das jetzige Urteil entkräftet.

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  28. @ 28

    das weiß ich nicht. es wird ja immer von lizenspielerverträgen gesprochen. vielleicht beinhalten die keine kündigungsmöglichkeiten. ob das allerdings rechtlich korrekt ist, keine ahnung. ich vermute einfach nur, das wenn ich aufgrund von arbeitsrechtlichen bestimmungen der vetrag nicht auf mehr als 2 jahre befristen kann, dann auch kündigungsmöglichkeiten da sein müssen. ich weiß auch nicht, wie hoch eine kündigunsgfrist gelegt werden kann. arbeitnehmerseitig kenn ich nur maximal 6 monate. ob das länger festgelegt werden kann, auch keine ahnung.

    aber ich merk schon, viel keine ahnung…^^

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  29. @31
    weils spaß macht zu diskutieren 🙂

    @32
    das mit dem viel keine Ahnung ist auch mein Problem bei diesem Thema^^

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  30. Rules ist ja wieder da – wurde auch Zeit !
    Wo warst du – hab Dich schon vermisst 🙂

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  31. Wenn befristete Verträge unzulässig sind, heißt es doch im Umkehrschluss, dass diese nicht mehr auslaufen und somit keine Ablösefreie Wechsel mehr gibt oder? Für mich ein Schwachsinniges Urteil was meiner Meinung nicht zu halten ist und ein Eigentor für die Spieler. Auch die Vereine müssen geschützt werden, nicht nur Geldgeile Spieler!

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  32. Schön, dass sich die Gerichte mit Profi-Kickern ( und ihren riesigen Gehältern) befassen müssen. Haben wir nicht andere Sorgen im Bereich des Arbeitsrechts? Na ja, Fußballer sind halt auch Arbeitnehmer. Ich wundere mich immer nur wie Profisportler vergöttert werden und Manager verdammt werden.

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  33. Ich mache es kurz, das Urteil wird in der nächsten Instanz schon kassiert. Bemerkenswert, wie doch manche realitätsferne Richter/innen dramatisch Politik machen können. Wenn sich damals -aus meiner Erinnerung- der aufrechte Dr. Zwanziger (promovierter Jurist) nicht öffentlich kompetent geäußert hätte, wer weiss, wie das Verfahren gegen diesen manipulierten Schiri ausgegangen wäre. Gab es da nicht schon aus der Judika Anzeichen, dass für diese spezielle Vergehen keine strafrechtlich relevante Rechtsnorm zur Verfügung stehen würde, oder irre ich da?
    Ich hoffe und bin überzeugt, dass dieses Mal Recht und Vernunft siegen werden. Urteil kam übrigens aus Mainz…

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  34. @37
    An was genau machst du denn fest das dieses Urteil nicht rechtens ist? Weil es für Fußballvereine schlecht umsetzbar ist oder weil du konkrete Gesetzesstellen kennst die die aktuelle Vorgehensweise stützen?
    Ich für meinen Teil habe in den Arbeitsrecht-Vorlesungen gerne mal gefehlt oder weggehört weil mich das einfach nicht interessiert. Die Grundlagen die ich aber habe sagen mir, dass dieses Urteil zumindest vom Grunde her nicht realitätsfremd oder besonders ist. Warum sollten Fußballvereine oder heute Großteils Kapitalgesellschaften besser gestellt werden als Kapitalgesellschaften oder Unternehmen die nichts mit Fussball/Sport zu tun haben. Den die Folge wird ja sein, dass dieses Urteil dann in der gesamten deutschen Sportwelt greifen würde, z.b. beim Handball oder Eishockey.

    Was dein Vergleich mit Hoyzer aktuell mit dem Thema zu tun hat verstehe ich auch nicht und passt vom Beispiel auch überhaupt nicht zum aktuellen Urteil.

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  35. zu @37

    Sorry, war jetzt einige Tage nicht im Forum, deshalb erst jetzt meine Antwort. Das Recht regelt die Gesellschaft und versucht, lebensnahe Kriterien zu berücksichtigen.Interessanterweise gibt es trotz der Komplexität in unserem Rechtswesen immer wieder Gesetzeslücken und/oder verschiedene Interpretationen. Das jetzt gesprochene Urteil berücksichtigt nicht die ganz besonderen Eigenschaften/Anforderungen eines Profisportlers. Gut, vielleicht war meine Einschätzung über eine Revidierung schon in der nächsten Instanz zu voreilig, aber es gibt ja auch noch letztinstanzlich den EUGH. Dieser hat zwar unter Berücksichtigung des Verbots der Diskriminierung schon Bundesgesetze kassiert/bzw. Änderungen verlangt, aber sich zum Bsp. bei der Altersbeschränkung bei Berufsspiloten meines Wissens nach auf das 65.Lebensjahr festgelegt.Hier wurde jedoch nicht die Altersbeschränkung als solche bemängelt, sondern die in Deutschland tarifrechtlich festgelegte Grenze von 60 Jahfen.Als Begründung wurde auf die körperliche Verfassung der Piloten hingewiesen. D,h, hier wurden die besonderen körperlichen Anforderungen für die Ausübung eines Berufes berücksichtigt.Dies war/ist bei dem „Fußballurteil“ nicht der Fall, es ist realitätsfern und somit bin ich davon überzeugt, dass da noch viel Bewegung in diese Sache kommen würde. Weshalb ich „Holzer“ ereähnt hatte -was Du ja nicht verstanden hast-? Hier wurde öffentlich aus juristischen Quellen gemutmaßt, dass für dieses Vergehen -den Sportbereich betrefffend- keine spezielle Sanktionsmöglichkeit bestehen würde. Herr Dr, Zwanziger hatte damals mit seiner Einschätzung eine realistische Betrachtungsweise in Gang gebracht. Allen noch ein schönes Wochenende.

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  36. sorry, mein Beitrag unter @39 ist natürlich für @38 SGEStephan als Antwort gedacht.

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