Das Abbrennen von Pyrotechnik und Zünden von Knallkörpern kann empfindlich teuer werden
Das Abbrennen von Pyrotechnik und Zünden von Knallkörpern kann empfindlich teuer werden

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem heute veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen VII ZR 14/16) entschieden, dass Zuschauer eines Fußballspiels von dem veranstaltenden Verein wegen des Zündens eines Knallköpers zum Schadensersatz herangezogen werden dürfen.

Der Entscheidung lag ein Vorfall im Kölner RheinEnergieStadion vom 9. Februar 2014 zugrunde, als der Beklagte beim Heimspiel des 1. FC Köln gegen den SC Paderborn 07 einen Knallkörper zündete und ihn vom Oberrang der Nordtribüne auf den Unterrang warf, wo er detonierte und sieben Zuschauer verletzte. Wegen dieses Vorfalls und vier weiterer vorangegangener Vergehen bei anderen Spielen des 1. FC Köln verhängte das Sportgericht des DFB eine Verbandsstrafe gegen die Kölner, u.a. bestehend aus einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro sowie der Bewährungsauflage, weitere 30.000 Euro für Projekte und Maßnahmen zu verwenden, die der Gewaltprävention sowie der Ermittlung von konkreten Tätern bei den Fußballspielen der Klägerin dienen. Der Verein bezahlte die Geldstrafe, verlangte von dem Beklagten aber Ersatz in Höhe von 30.000 €.

Das Landgericht Köln (Urteil vom 8. April 2015 – 7 O 231/14) hatte dem Verein zunächst Recht gegeben; auf die Berufung des Beklagten wies das Oberlandesgericht die Klage jedoch ab (Urteil vom 17. Dezember 2015 – 7 U 54/15). Das OLG war der Auffassung, dass der Beklagte zwar durch das Zünden und den Wurf des Knallkörpers seine Verhaltenspflichten aus dem Zuschauervertrag verletzt habe. Es fehle jedoch an dem erforderlichen Zurechnungszusammenhang. Denn die Verhängung der Verbandsstrafe unterfalle nicht mehr dem Schutzzweck der vom Beklagten verletzten Pflichten.

Mit seinem heutigen Urteil hat der BGH das Berufungsurteil aufgehoben und entschieden, dass jeden Zuschauer die Pflicht treffe, die Durchführung des Fußballspiels nicht zu stören. Verstößt er hiergegen durch das Zünden und den Wurf eines Knallkörpers, hat er für die daraus folgenden Schäden zu haften und sie zu ersetzen. Das gilt auch für eine dem Verein auferlegte Geldstrafe des DFB. Sie ist kein nur zufällig durch das Verhalten verursachter, hiermit nicht mehr in einem inneren Zusammenhang stehender Schaden. Vielmehr werde sie gerade wegen der Störung durch den Zuschauer verhängt. Auch die Regeln des Verbandes dienten wie die Pflichten des Zuschauervertrages der Verhinderung von Spielstörungen.

Der BGH hat die Sache deshalb zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen, damit dieses die weiteren Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs prüft.

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28 Kommentare

  1. sehr gut endlich , so wird hoffentlich die Vernunft einkehren und die Störer endlich belangt werden können.
    Nun hoffe ich das die paar FRANKFURTER STÖRER dann ruhe geben und wir alle die SGE genießen können – feiern und hoffe nicht zu oft mitleiden müssen 🙂

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  2. Richtige Entscheidung, jetzt ein paar Mal knallhart durchziehen und schon ist Ruhe drin. Am besten gleich mit den Schwachmaten vom Magdeburgspiel anfangen. Wenn es da wie heute parallel kolportiert zum Geisterspiel kommt wird der Schaden nicht bei 50.000 EUR bleiben. Bei geschätzten 1,5 Mio EUR haben die Jungs dann den Rest ihres Lebens was davon …

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  3. Richtige Entscheidung! Schließe mich da @Pascha an. Wird zwar nicht allzu viel nutzen, da der Selbstdarstellungsdrang dieser Gegner des Fussballs bleibt. (Genauso wenig, wie eine Legalisierung in einem kontrolliertem Abbrennen dem Ich-Darstellungsbedürfnis entgegenwirken würde). Zumindest können diese Täter jetzt rechtlich belangt werden.

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  4. Ergänzung: Hoffe dass ich am Sonntag gegen Köln nicht wieder gezwungen werde den Rauch einzuatmen und freie Sicht auf das Spiel oder einem Fahnenmeer habe,

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  5. ENDLICH!!! Lieber BGH, vielen herzlichen Dank.
    So, liebe Vereine, das Behandlungsbesteck ist geliefert. Jetzt müsst ihr „nur“ noch dafür sorgen bzw. mithelfen, dass die “ Patienten “ erfasst und „verarztet“ werden. AUF JETZT!!!

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  6. @ Charly

    Bist du jetzt Kölner oder Leipziger? Also in jedem Fall falsch hier im Forum 😉 ^^
    mhmmm

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  7. Wie darf ich das „mhmmm“ deuten?

    Trotz 😉 und ^^ als milden Tadel. Wir wissen doch beide, dass Charly weder das eine, noch das andere und gewiss nicht falsch hier im Forum ist.

    VG

    Matthias

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  8. Ich glaube dir ist nicht ganz klar auf was sich mein Kommentar bezog. Charly hat geschrieben „Hoffe dass ich am Sonntag gegen Köln nicht wieder gezwungen werde den Rauch einzuatmen und freie Sicht auf das Spiel oder einem Fahnenmeer habe“. Und da am Sonntag Köln gegen Leipzig spielt, wollte ich mit meinem Kommentar meime Verwunderung zum Ausdruck bringen…;-)

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  9. Ja, ja. Schande über mein Haupt.

    Da uns die Hertha liegt, tippe ich auf ein 1:0. Und ich werde am Samstag dabei sein. Wird ein gutes Spiel!

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  10. Leg noch ’ne Schippe Asche auf das meinige drauf. Karten für das Spiel gegen Köln, das auch noch Samstags stattfindet, bestellt und glatt drauf reingefallen.

    Buße und Abbitte!

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  11. Das Ergebnis ist praktikabel und wird auch den Einsatz von Böllern zum Glück weiter zurücktreiben.

    Juristisch gesehen ist das allerdings eine Katastrophe!
    Natürlich entsteht dem Verein ein Schaden in Höhe der Strafe und der Störer ist auch für diesen verantwortlich. So weit so gut.
    ABER: Der Schaden in Höhe der Strafe entsteht ja nicht konkret durch das Böllern, sondern mittelbar weil der DFB diese Strafe erhebt. Dafür fehlt es aber an jeglicher Rechtsgrundlage, denn der DFB entscheidet über seine Strafen ja wie er gerade Lust hat. Bisher hat er diese in einer Höhe eingefordert, wie sie von einem Fußballverein bezahlt werden können und auch artig bezahlt werden.
    Wenn der Verein diese aber nun (richtigerweise) an den Störer weitergeben kann, wird es in der Hinsicht problematisch, dass er nun eine für eine Einzelperson unfassbar unverhältnismäßige Strafe zahlen muss. Dazu besteht zwischen dem DFB und dem Störer ja überhaupt keine Rechtsbeziehung, wonach der DFB überhaupt nicht berechtigt wäre, eine Geldstrafe von der Person einzufordern. Diese Hürde wird nun mit einer bei den Haaren herbeigezogenen Argumentation genommen.

    DENN: Schmerzensgeld regelt das BGB, Straftaten das StGB. Es gibt keinen Grund warum der DFB jetzt auch noch als Strafinstanz gegenüber einem Bürger in der Höhe willkürliche Geldstrafen verhängen sollte. Sonst könnte Karstadt ja auch in Zukunft für jeden in einem ihrer Kaufhäuser begangenen Diebstahl eine Strafe von 1.000€ fordern.
    Schlimm genug dass sich die Vereine ohne eigenes Verschulden vom DFB abmelken lassen.

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  12. Kurze Frage : Zahlt bei sowas dann die Haftpflicht?

    Nicht falsch verstehen, reine neugier 🙂

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  13. @ 11
    Der Bundesgerichtshof ist eben auch nicht mehr, was er mal war !
    Is hoalt a Kreiz mit die Justiz!

    @ 12
    Das wär ja wohl noch schöner, wenn man das auch noch selber bezahlen sollte!
    Sebstverständlich bezahlt das die Haftpflicht. Hat mir Stromberg eben noch
    telefonisch bestätigt. Jedenfalls seine Capitol.

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  14. Dem Verein entsteht doch ein finanzieller Schaden, für den der Zündler verantwortlich ist. Deshalb finde ich es absolut richtig, dass der Verein diese Strafe, auf denjenigen umlegt, wegen dem sie entstanden ist.

    Wenn ich scheisse baue, dann muss ich damit rechnen, dass ich in vollem Umfang dafür gerade stehe und sämtliche entstandenen Kosten zu zahlen habe. Mir erschließt sich nicht ganz, wie man dagegen noch argumentieren möchte…

    Das scheint bisher einer der Punkte gewesen zu sein, warum überhaupt gezündelt wird. Die Täter mussten sich keine sorgen über finanzielle Strafen machen. Jetzt ist es aber so, dass immer der Gedanke an eine Strafe in 5 stelliger Höhe im Hinterkopf geistert. Allein das könnte schon einige abschrecken. Andere wird es natürlich zu noch mehr Kreativität anstiften. Ich bin gespannt wie es kommt.

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  15. @ 11/15

    Also stimme 4-4-2 da vollumfänglich zu. Natürlich ist es absolut legitim wenn Täter eine Kompensation finanzieller Natur leisten müssen. Aber es kann ja nicht sein, dass die Täter eine willkürliche, vom DFB in ihrer Höhe festgesetzte Strafe zahlen müssen. Vor allem wenn man bedenkt, dass ja z.B. auch die Höhe der Strafe bei Wiederholungen ansteigt. Das würde ja in der Praxis bedeuten, dass jemand der sozusagen der „erste Täter“ ist und eine Rakete auf andere Menschen schießt, eine niedrigere Strafe bekommt wie – sagen wir mal – der „zehnte Täter“, der „nur“ einen Rauchtopf zündet. Dies ist ja unter keinem Umständen mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren. Der DFB sollte keinerlei finanziellen Strafen aussprechen, ich persönlich finde da das von der SGE ins Leben gerufene Vereinsgericht ein gutes Modell auch für andere Vereine: ein identifizierter Täter könnte hier mit einer moderaten Strafe belegt werde die zwar weh tut, aber nicht existenzgefährdend ist und für soziale Zwecke eingesetzt wird (was weiß ich, 5000 Euro oder so, je nach Schwere des Vergehen). Man darf nicht vergessen, dass Böllern/Bengalos zünden immer noch eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat ist…

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  16. Gutes und absolut richtiges Urteil des BGH. Bin trotzdem immernoch dafür, dass das Abbrennen von Bengalos in gesonderten Bereichen, von geschulten Personon, zu einem abgestimmten Zeitpunkt zu erlauben.

    Für mein Verständniss ist das rechtlich auch in Ordnung. Denn wie oben in einem Kommentar erwähnt, regelt der Schadensersatzanspruch des Vereins in diesem fall auch das BGB und nicht das StGB. Der Böllerwerfer wird ja nicht für den Böllerwurf vom DFB oder dem Verein bestraft, sondern der Verein macht den Schaden den der Böllerwerfer durch seinen Wurf indirekt dem Verein zugefügt hat geltent. Also die Verbandsstrafe des DFB an den Verein, an den Verursacher der Strafe in Zukunft weitergegeben werden. Macht für mich absolut Sinn und ist meiner Ansicht nach auch gerecht.
    Ich bin mir nur nicht sicher, ob sich das Urteil auch auf zurückliegende Fälle angewendet werden kann oder erst für Falle die quasi „ab sofort“ passieren. Da werden einige schlaflose Nächte haben die nächste Zeit…

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  17. Hllo Leute.
    @4-4-2
    Die von dir erwähnte rechtsgrundlage gibt es sehr wohl , denn; in denstatuten der DFL als auch des DFB ist klar niedergelegt , daß pyr usw. verboten sind.
    Hin zur haftpflicht ist auszuführen , da mit vorsatz gehandelt wird kann ich mir nicht vorstellen das hier eie ersatzpflicht bestehen sollte.
    Aber viel wichtiger ist wohl die drohung auf der einforderung und die schadensersatzpflicht des einzelnen und die damit verbunden hoffnung das dies nunmehr zu selbstreinigung und zur unterlassung dieses unfuges führen könnte.

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  18. @ZERON_SGE

    Hier wurde keine neue Rechtsgrundlage geschaffen, sondern das in Vergangenheit bereits gültige Recht entsprechend vom BGH ausgelegt. Insofern sind auch Fälle aus der Vergangenheit von diesem Urteil betroffen. Ich denke da v.a. an die Heldentaten von Magdeburg, man könnte von Vereinsseite aber natürlich auch noch Schadensersatzforderungen für länger zurückliegende Fälle geltend machen, soweit diese nicht verjährt sind.

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  19. @65428-supporter und 4-4-2

    Der DFB spricht gegen den betroffenen Verein eine Strafe aus, der Verein holt sich nun einen Teil der Strafe über eine Schadensersatzklage zurück. Das ist ein völlig normaler und vom geltenden Recht gedeckter Vorgang. Hier geht es auch nicht wie von Dir, 4-4-2, angesprochen, um Schmerzensgeld oder um eine Strafzahlung, sondern um Schadenersatz; insofern spielt die persönliche wirtschaftliche Lage des Täters keine Rolle. Wenn Du den Rolls-Royce Deines Nachbarn anzündest sieht die Schadenersatzforderung auch anders aus als wenn es nur sein Fahrrad ist; eine Strafe wegen Brandstiftung gibt’s dann separat.

    Für eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen braucht es auch keine vertragsrechtliche Beziehung zwischen dem Täter und dem DFB. Der Schaden kann ja irgendwie entstehen, in jedem Fall hat der Täter mit seinem gesetzes- und vertragswidrigen Verhalten den Schaden für den Verein herbeigeführt. Der Täter kann übrigens noch froh sein, dass sich der angesetzte Schaden bislang wohl nur auf die vom DFB ausgesprochenen Strafen bezieht; aus meiner Sicht ist der Imageschaden für den Verein deutlich größer, wobei dessen Auswirkungen finanziell deutlich schwerer zu greifen sind.

    Übrigens, in dem aktuellen Fall forderte der FC Köln vom Täter auch nicht die vollständige Strafe, sondern nur einen Teil. Insofern lässt sich auch nicht ableiten, dass Täter quasi der Willkür des DFB ausgesetzt wären.

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  20. @ frognal

    Naja, also ich glaube nicht dass dieses Urteil vor dem Verfassungsgericht standhalten würde (falls es dort zu einer Verhandlung darüber kommt). Wie verhält es sich denn z.B. bei dem von mir geschilderten Gedankenexperiment bezüglichs Wiederholungsfällen: Hier könnte es ja, durch die willkürliche Festsetzung der Strafen durch den DFB, zu einer Situation kommen, in der ein Täter eines schwerwiegenderes Vergehen eine niedrigere Strafe zahlt als ein Täter eines nicht so schwerwiegenden, und dass nur aufgrund der Chronologie der Ereignisse. Oder dass ein Fan eines Regionalligisten für das selbe Vergehen eine deutlich geringere Strafe bekommt als ein Fan eines Bundesligisten, weil diese i.d.R. grundsätzlich höhere Strafen bekommen. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit? Wenn eine unabhängige, der regulären Justiz angehörige Instanz diese Strafen ausspricht, und dies für jeden Täter gleich, dann gehe ich damit konform. Aber nicht, wenn willkürliche DFB-Strafen 1:1 auf Täter umgelegt werden. Denn dass ist – wie ich bereits geschrieben habe – nicht mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar. Mal abgesehen davon dass ich mich einfach vorher vollaufen lassen kann (was die meisten ohnehin machen) um dann auf Unzurechnungsfähig zu plädieren. Dieses Urteil mag ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, der Weisheit letzter Schluss ist es aber bei weitem nicht…

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  21. @65428-supporter

    Ich glaube, Du beurteilst den Sachverhalt aus der Richtung Strafe und forderst auf dieser Basis Gleichbehandlung. Soweit so gut. Es geht hier aber nicht um eine Strafe, die gegen den Täter ausgesprochen wird, sondern wie gesagt um Schadenersatz. Der Schadenersatz richtet sich nach der Schadenshöhe. Dass der Schaden aus einer Strafe resultiert ist m.E. unerheblich. Und wie oben bereits erwähnt gibt es noch ganz andere, aus der Tat resultierende Schäden (Image, Zuschauerausschlüsse, Prozesskosten etc.), die geltend gemacht werden könnten.

    Zum Thema Gleichheit: Wenn der Schaden in einem Fall größer ist als in einem anderen ist das schlicht Pech. Der Schaden ist bei der Handlung für den Täter vielleicht nicht vor der Tat erkennbar, das spielt bei der Bewertung des Schadenshöhe aber keine Rolle. Um bei meinem Beispiel von oben zu bleiben, wenn Du einen alten Fiat 500 anzündest magst Du davon ausgehen, dass der Schaden sagen wir bei 1.000 EUR liegt. Nach der Tat stellt sich heraus, dass sich im Kofferraum eine Tasche mit 10.000 EUR befand. Pech! Der Schaden ist dann eben 11.000 EUR, und zwar ungeachtet Deiner finanziellen Situation.

    Zum Thema Strafen 1:1 umlegen hatte ich oben bereits geschrieben, dass dies hier gar nicht der Fall ist.

    Dass mit Unzurechnungsfähigkeit ist natürlich ein Problem, aber auch nichts Neues.

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  22. Ok, mag sein dass ich da Strafe und Schadenersatz etwas vermischt habe. Aber ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Festlegung der Höhe der Strafe durch eine unabhängige Instanz, welche bei der Festlegung für jeden dieselben Maßstäbe anlegt, sinnvoller wäre als die willkürliche Festlegung durch den DFB. In jedem Fall sollten sich zu diesem (und anderen) Themen Vertreter aller Parteien (Verband + Vereine + Fans) an einen Tisch setzen, um ein Modell zu schaffen was transparent ist und nicht dem Willkür-Diktat des DFB unterworfen ist. Alles andere wird nur weitere Eskalationen und Trotzreaktionen hervorrufen…

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  23. @65428-supporter

    Da gebe ich Dir recht, die Transparenz bei der Festlegung des Strafmaßes könnte und sollte sicher verbessert werden, ist aber wahrscheinlich gar nicht so einfach. Aber einen Versuch wäre es sicher wert …

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  24. @frognal

    Ich finde das eben ne Spur zu einfach. Klar, das ist einfachstes Deliktsrecht: Schaden entsteht und wurde auch verschuldet -> Schadensersatz nach § 823 BGB.

    Der Punkt ist schlichtweg: Muss der Schaden überhaupt entstehen? Dieser entsteht bisher aufgrund einer Unterwerfung der Eintracht unter die Strafen des DFB. Diese gelten aber ab sofort ja mittelbar über die Vereine gegenüber den Zuschauern! Diese haben dem aber nie zugestimmt, ergo besteht kein Rechtsverhältnis zwischen DFB und Zuschauer. Genau diesen fehlenden Sachzusammenhang hat auch das OLG Köln gesehen und die Klage des FC zunächst abgewiesen.

    Der Punkt der mir wichtig ist ist folgender: Der Schaden entsteht nur durch die Erhebung der Strafe. Es ist aber nicht Aufgabe des DFB das Fehlverhalten von Zuschauern, die mit ihm in keiner Rechtsverbindung stehen, durch fünfstellige Strafen vom Zündeln abzuhalten, sondern des STAATES! Dazu gibt es da StGB und dazu viele Ordnungswidrigkeiten die geahndet werden. Das müsste halt mal konsequent gemacht werden.
    Aktuell tut der DFB so als wäre das Sache der Vereine, haut unfassbare Strafen raus um damit zu verdienen und vorzeigen zu können, dass man ja was mache. Und die Vereine wehren sich gegen den Scheiß in Zukunft nicht mehr, da sie sich das Geld eventuell wiederholen können.

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  25. @4-4-2

    Ich kann Deiner Argumentation folgen, stimme ihr aber in dem zentralen Punkt nicht zu. Ich bin da eher beim BGH als beim OLG, wenn ich mir das erlauben darf 😉 . Der Zuschauer schließt einen Vertrag mit dem Verein, in dem er u.a. die AGBs anerkennt. Zugegebenermaßen habe ich die AGBs der Kölner nicht gelesen, aber ich gehe davon aus, dass da etwas drinsteht wie „Zuschauer stört das Spiel nicht“ und „Spiel wird durchgeführt nach den Regeln und Statuten des DFB/ der DFL“. Kein Verein kann an der BL teilnehmen, ohne sich den Regeln und Statuten des DFB bzw. der DFL zu unterwerfen, was u.a. die Möglichkeit der Bestrafung des Vereins bei Fehlverhalten der Zuschauer einschließt. Letzteres ist übrigens auch jedem Zuschauer durchaus bekannt, sodass er durch sein Fehlverhalten eine Bestrafung und damit Schädigung des Vereins billigend in Kauf nimmt. Daher sehe ich hier schon einen Rechtszusammenhang.

    Zu Deinem zweiten Punkt und der Frage, ob der DFB die Vereine mit Strafen belegen können sollte: da bin ich ganz bei Dir, ich halte die aktuelle Praxis für weitgehend ungeeignet und zwar aus mehreren Gründen:
    1) Die Strafen haben keinen erzieherischen Effekt, da die Täter die Bestrafung (bisher) nicht trifft
    2) Die Vereine werden für etwas bestraft, das sie selbst nicht getan haben und auf das sie nur begrenzt Einfluss nehmen können; wobei ich an dieser Stelle klar sagen möchte, dass Vereine nicht hilflos sind und auch im Eigeninteresse deutlich härter gegen Täter vorgehen könnten/ sollten
    3) Es ist Sache des Staates, Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten aufzuklären und zu sanktionieren

    Solange die aktuelle Situation aber existiert und die DFL eben Strafen verhängt bleibe ich dabei, dass wie oben dargestellt Täter Schadenersatz leisten müssen. Und wie in meinem gestrigen Post bereits erwähnt würde ich als Verein nicht nur die Strafzahlungen geltend machen, sondern alle durch die Handlung verursachten Schäden.

    Als Eintracht-Fan geht es mir nämlich mächtig auf den Zeiger, wenn ich sehe, wie wir zu Beginn der Saison gerade noch ein paar Euro zusammenkratzen, um ein paar Spieler LEIHEN zu können, und uns gleichzeitig zigtausend an Strafen und vermutlich Hunderttausende an entgangenen Umsätzen aus Blocksperren leisten. Von den entgangenen Umsätzen im Merchandising, Sponsoring oder bei der Mitgliedergewinnung durch das negative Image will ich gar nicht reden …

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